
Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Johna, sagte, es gehe im Wesentlichen um die Frage, ob die Vorgaben zur Triage mit der ärztlichen Therapiefreiheit kollidierten. Die 2022 beschlossene Gesetzesänderung habe auch zu Verunsicherungen mit Blick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen geführt.
Bei der Triage legen Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten während einer Pandemie eine Reihenfolge fest, wer zuerst behandelt wird. Der Marburger Bund wendet sich gegen die Vorgabe, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit nicht abgebrochen werden darf, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu können.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.