
Unter Berufung auf Justizquellen heißt es, die Finanzstaatsanwaltschaft habe Sarkozy entsprechend informiert. Er war im Prozess um Wahlkampfgelder aus Libyen Ende September schuldig gesprochen worden, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete eine vorläufige Vollstreckung des Urteils an. Das bedeutet, dass Sarkozy die Haft antreten muss, obwohl er in Berufung gegangen ist. Der 70-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Aufgrund seines Alters kann Sarkozy Hafterleichterung beantragen, etwa das Tragen einer elektronischen Fußfessel, so dass er seine Strafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen kann.
Diese Nachricht wurde am 13.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.