
So nett es sein möge, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen - medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen des Embryos seien seit 2021 verboten, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Embryo solle keiner unnötigen Schalleinwirkung ausgesetzt werden. Die Gutachter der Krankenkassen haben seinen Angaben zufolge aber den Eindruck, dass dieses sogenannte "Babyfernsehen" in Frauenarztpraxen gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer medizinischen Indikation. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen verboten.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
