Bundestag
Mehr Produktsicherheit beim Online-Handel

Der Bundestag hat eine Reform des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen.

    Die Anzeige eines elektronischen Warenkorbs auf einem Computerbildschirm auf der Internetseite eines Onlinehändlers, aufgenommen am 10.01.2014 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).
    Im Onlinehandel soll es mehr Produktsicherheit insbesondere für Spielzeug geben (picture alliance / dpa / ZB / Jens Büttner)
    Dieses soll Verbraucher vor gefährlichen Maschinen und Spielzeugen schützen. Unter anderem wird vorgeschrieben, dass die Hersteller ihren Produkten Sicherheitshinweise in deutscher Sprache beilegen müssen. Außerdem werden Online-Händler dazu verpflichtet, gefährliche Waren von ihren Portalen zu entfernen oder sie mit einem ausdrücklichen Warnhinweis zu versehen. 
    Der CDU-Abgeordnete Ehm sagte, mit diesen Regelungen werde verhindert, dass seriöse Unternehmen durch Billigimporte verdrängt werden. Die AfD, die gemeinsam mit den Grünen gegen das Gesetz stimmte, beklagte hingegen übermäßige Bürokratie und überhöhte Bußgelder zulasten des Mittelstands.
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.