
Sie sei bei einem Votum ohne Fraktionszwang vom Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten überzeugt, sagte Ataman der Funke-Mediengruppe. Wer in diesem Kontext von einer Überfrachtung des Grundgesetzes spreche, ignoriere die reale Diskriminierung und erkläre das Schutzbedürfnis queerer Menschen für zweitrangig. Konkret geht es um die Vorschriften in Artikel 3, Absatz 3 des deutscen Grundgesetzes, der um einen entsprechenden Passus ergänzt werden müsste.
Im vergangenen Jahr hatte es bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative gegeben, die auch von mehreren CDU-geführten Landesregierungen unterstützt wurde.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
