
Das berichteten mehrere Medien. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Landgericht Stade hatte es als erwiesen angesehen, dass die 54-Jährige Juristin in 15 Fällen eine Unterbringung in der Psychiatrie anordnete - ohne vorher die Betroffenen angehört zu haben. Sie habe Menschen rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt und sei dabei systematisch vorgegangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die angeklagte Richterin verwies auf Arbeitsbelastungen und persönliche Schwierigkeiten. Sie bestritt jeglichen Vorsatz. Das Urteil lautete auf Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Landgericht setzte sich damit auch über die Forderung der Staatsanwaltschaft Verden hinweg. Auch diese hatte auf Freispruch plädiert, weil der Richterin kein Vorsatz nachzuweisen sei, hieß es. Die Anklagebehörde legte den Medienberichten zufolge ebenfalls Revision ein.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.