Die Entscheidung des Bezirksgerichts in San José, Kalifornien, verbietet Microsoft, eine Variante von Java zu entwickeln, die sich nicht an wesentliche Vorgaben des Java-Lizenzinhabers und Erfinders Sun hält. Ein Hauptmerkmal der Programmiersprache Java ist die Unabhängigkeit damit entwickelter Software von einer bestimmten Plattform. Java-Programme laufen nicht nur auf Windows-PCs, sondern ohne Änderungen auch auf Unix-Maschinen oder Apple-Computern. Einzige Voraussetzung ist ein zusätzliches Programm - die sogenannte Virtuelle Java-Maschine (JVM) - für das Betriebssystem. Microsoft hatte Erweiterungen an Java vorgenommen, die aber nur auf MS-Windows-Systemen genutzt werden konnten. Offenbar fürchtete Microsoft, daß Java die führende Position des Unternehmens bei den PC-Betriebssystemen gefährden könnte.
Im Oktober vergangenen Jahres klagte Sun gegen die Änderungen. Einen ersten Sieg errang Sun im März 98, als Microsoft untersagt wurde, seine Produkte mit dem Java-Logo zu schmücken. Nach dem jüngsten Urteil bleiben Microsoft 90 Tage, seine Produkte Java-kompatibel zu machen. Unternehmenssprecher sagten, daß Microsoft den Auflagen des Gerichts entsprechen und Modifikationen an den betroffenen Programmen vornehmen werde. Die Auslieferung von Windows 98 sei dadurch nicht gefährdet.
Im Oktober vergangenen Jahres klagte Sun gegen die Änderungen. Einen ersten Sieg errang Sun im März 98, als Microsoft untersagt wurde, seine Produkte mit dem Java-Logo zu schmücken. Nach dem jüngsten Urteil bleiben Microsoft 90 Tage, seine Produkte Java-kompatibel zu machen. Unternehmenssprecher sagten, daß Microsoft den Auflagen des Gerichts entsprechen und Modifikationen an den betroffenen Programmen vornehmen werde. Die Auslieferung von Windows 98 sei dadurch nicht gefährdet.