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Milch von der Klon-Tochter bleibt unmarkiert

Zulassen oder nicht, und wenn ja: Kennzeichnen oder nicht? Seit über drei Jahren streiten EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten darüber, wie mit dem Fleisch von Klontieren und ihren Nachfahren umgegangen werden soll. Heute Nacht scheiterte die letzte Verhandlungsrunde.

Von Mirjam Stöckel |
    Elf Stunden Verhandlungen – und dann doch gescheitert: Das EU-Parlament, die Europäische Kommission und die EU-Staaten haben keinen Kompromiss in Sachen Klon-Lebensmittel finden können. Der alles entscheidende Streitpunkt war letztlich: Werden Fleisch und Milch von Klon-Nachfahren künftig durch entsprechende Hinweise auf der Verpackung gekennzeichnet? Ja, unbedingt – und zwar für alle Tierarten und ab sofort, forderten die EU-Abgeordneten. Die EU-Regierungen aber hätten erst einmal prüfen lassen wollen, ob eine solch umfassende Kennzeichnung überhaupt machbar sei, hieß es heute Morgen aus Diplomatenkreisen. Dahinter stand die Angst, eine zu strenge Kennzeichnungspflicht bedeute faktisch ein Importverbot für Fleisch und Milch aus Drittstaaten wie den USA – und könnte einen Streit bei der Welthandelsorganisation provozieren.

    An der nur scheinbar kleinen Meinungsverschiedenheit zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten in puncto Kennzeichnungspflicht ist letztlich die gesamte neue Gesetzgebung gescheitert. Ob es irgendwann wieder einen Anlauf für neue Klon-Vorschriften in Europa geben wird, ist völlig offen. Falls ja, wird das aber Monate, wenn nicht gar Jahre, dauern.

    Und bis dahin bleibt es jetzt beim rechtlichen Status quo. Das bedeutet: Fleisch und Milch von Klontieren selbst müssten in Europa ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie verkauft werden dürfen. Dass das passiert, ist aber extrem unwahrscheinlich: Denn das Klonen von Rindern beispielsweise ist so teuer, dass es völlig unwirtschaftlich ist, ein solches High-Tech-Tier als Schnitzel zu verkaufen.

    Völlig anders sieht es mit Fleisch und Milch von Klon-Nachfahren aus: Die in großem Stil zu vermarkten, ist wirtschaftlich sehr interessant. Solche Lebensmittel dürfen nach geltendem Recht jetzt völlig frei in die Supermarktregale kommen – und zwar ohne irgendeine Kennzeichnung. Für den Verbraucher bedeutet das: Er kann nicht erkennen, ob er gerade das Steak eines Klon-Enkels beispielsweise kauft – und damit unabsichtlich die Klon-Technik in der Lebensmittelherstellung unterstützt.

    Einmal ist das – nachweislich - schon passiert: 2009 in Großbritannien. Als die Behörden dort nachträglich bekannt gegeben haben, dass Produkte eines Klon-Nachfahren in den Handel geraten sind, waren die aber längt auf den Tellern der nichts ahnenden Verbraucher gelandet.