Das gelte auch, wenn im kommenden Jahr das Bürgergeld erhöht werde, hieß es nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Stiftung, die heute in Berlin veröffentlicht wurden. Danach haben Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als Bürgergeld-Empfänger. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind beträgt die Differenz bis zu 765 Euro.
Das Bürgergeld soll nach Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar um durchschnittlich rund zwölf Prozent angehoben werden.
Diese Nachricht wurde am 22.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.