Bundesregierung
Missbrauchs-Betroffene sollen Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern erhalten

Die Bundesregierung will die Rechte der Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken.

    Ein Mädchen blickt traurig zu Boden hinter einer Milchglasscheibe.
    Symbolbild sexueller Missbrauch. (picture-alliance / Presse-Bild-Poss / Uta Poss)
    Sie sollen künftig unter anderem das Anrecht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern erhalten. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Claus, sagte der Funke Mediengruppe, es gehe um das Recht, Prozesse anzustoßen, um ein Recht auf Sichtbarmachen. Würde der Bund einen solchen Anspruch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festlegen, dann könnten die Länder nachziehen und Betroffenen etwa die Einsicht in Schulakten ermöglichen. Nach Claus' Angaben sieht das geplante Gesetz auch eine Stärkung ihres Amtes sowie des Betroffenenrats als beratendes Gremium und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission vor. Außerdem sollen Betroffene mehr Beratung und Information erhalten. Der Gesetzentwurf steht nach den Angaben der Beauftragten kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung.
    Diese Nachricht wurde am 23.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.