"Entscheidende Wende"
Missbrauchsbeauftragte Claus begrüßt Pläne zur Speicherung von IP-Adressen

Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Claus begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Speicherung von IP-Adressen.

    Eine Frau tippt auf einem Smartphone-Screen. Das Bild zeigt eine Person, die in einer schlecht beleuchteten Umgebung ein Smartphone benutzt. Die Beleuchtung hebt die Finger des Benutzers und den Bildschirm des Smartphones hervor.
    Die Vorratsdatenspeicherung geht zurück auf eine EU-Richtlinie von 2006. (picture alliance / M.i.S. / Bernd Feil)
    Claus sagte dem Evangelischen Pressedienst, der Vorstoß sei eine entscheidende Wende. IP-Adressen seien oft der einzige Schlüssel, um Täter und Täterinnen nachverfolgen zu können. Gerade wenn Ermittlungsbehörden Hinweise auf bislang unbekanntes Material hätten, könne der genutzte Rechner über IP-Adressen identifiziert werden. So könnten Pädokriminelle gestoppt und gefährdete Kinder aus akuten Missbrauchskonstellationen befreit werden.
    Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, dass die Bundesregierung an einem neuen Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung arbeitet. Demnach sollen Internetanbieter künftig drei Monate lang die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern.
    Diese Nachricht wurde am 22.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.