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Mit dem Handy im Internetshop bezahlen

Das Handy ersetzt schon den Fotoapparat oder den MP3-Player. Nun haben Deutschlands Mobilfunkkonzerne Telekom, Vodafone und Telefonica O2 die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens angekündigt, das dem Bezahlen per Handy zum Durchbruch verhelfen soll.

Von Stefan Römermann | 17.08.2011
    Warteschlangen an der Supermarktkasse gehören vielleicht bald der Vergangenheit an. Das versprechen zumindest die Mobilfunkanbieter O2, Vodafone und Telekom. Statt nach Kleingeld oder der EC-Karte zu suchen, sollen Verbraucher zukünftig nur noch ihr Handy zücken, wenn es ums Bezahlen geht. Der Verbraucher müsse sich dabei nur einmalig auf der Webseite des neuen Systems Mpass registrieren, und könne dann sowohl im Internet als auch in Geschäften mit dem Handy bezahlen, erklärt Telekom-Sprecher Georg von Wagner.

    "Beim mobilen Bezahlen geht der Kunde auf die Webseite des Internetshops und gibt dort seine Handynummer ein. Anschließend wird er aufgefordert, seine Mpass-PIN einzugeben. Danach erhält der Kunde eine SMS auf sein Handy, die er mit Ja bestätigen muss. Damit ist der Kaufvorgang dann abgeschlossen."

    Das Bezahlen an der Ladenkasse soll sogar noch einfacher sein: Das Handy wird dafür einfach nur für einen kurzen Moment an ein Lesegerät gehalten.

    Das System funktioniert dabei mit einer ähnlichen Technik wie beispielsweise die Einlasskarten bei vielen Firmen. In solche Karten sind kleine Chips eingebaut, die kontaktlos ausgelesen werden können, indem man sie einfach an das Lesegerät neben der Tür hält. Diese sogenannten NFC-Chips enthalten komplizierte Verschlüsselungsmechanismen und gelten als ein besonders sicheres Identifizierungssystem.

    Das Problem dabei: Solche NFC-Chips gibt es bis jetzt nur in einigen, wenigen Handys. Um das zu ändern, wollen die drei Mobilfunkunternehmen kleine Aufkleber verteilen, die einen solchen Chip enthalten. Den klebt man beispielsweise in das Batteriefach des Handys und fertig ist die mobile Geldbörse. Das klingt absurd einfach -könnte dem Bezahlen per Handy aber tatsächlich zum Durchbruch verhelfen, glaubt Jörg Wirtgen vom Computermagazin c't.

    "Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, dass man jedes beliebige Handy nachrüsten kann und nicht auf diejenigen angewiesen ist, wo es schon funktioniert. Wichtig wäre auch, dass es nicht nur die Smartphones mit Apple oder mit Android sind, sondern dass man auch beliebige, ganz normale Handys nachrüsten kann, die tatsächlich nicht viel mehr können, als eine SMS zu empfangen."

    Auch wenn Nachrüsten per Aufkleber eher nach einer Bastellösung klingt, sei das System durchaus sicher versprechen die Mobilfunkunternehmen: Denn auslesen lassen sich die NFC-Chips tatsächlich nur aus einer Entfernung von wenigen Zentimetern. Mpass entspreche dabei den neusten Sicherheitsanforderungen. In wieweit das tatsächlich stimmt, lässt sich erst beurteilen, wenn die exakten technischen Details bekannt gegeben werden. Viele Verbraucherschützer bleiben deshalb skeptisch. Schließlich gehen Mobiltelefone regelmäßig verloren oder werden gestohlen, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

    "Das heißt also, wenn es in die Hände Dritter gerät, dann kann derjenige mehr und mehr Unfug damit betreiben. Während wenn ich ein Handy besitze, mit dem ich nur telefonieren kann, nicht allzu viele Daten mir verloren gehen."

    Noch kritischer sieht die Verbraucherschützerin Pläne der Mobilfunkanbieter, über kleine Zusatzprogramme auf dem Handy, sogenannten Apps, weitere Zusatzfunktionen und Bezahloptionen anzubieten. Schließlich hat es bereits die ersten erfolgreichen Hacker- und Virenattacken auf Smartphones gegeben. Verbraucher sollten deshalb doppelt vorsichtig sein, wenn sie tatsächlich die neuen Bezahlfunktionen auf ihrem Telefon freischalten lassen. Denn klare Vorschriften und Urteile, wer für Schäden aufkommen muss, wenn mit einem gehackten oder gestohlenem Handy eingekauft wurde, gebe es bisher nicht, warnt Verbraucherschützerin Henschler.

    "Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass die Haftungsfrage offen ist. Regelungen im Gesetz hierzu fehlen auch. Hier muss man also abwarten und sollte nicht zuletzt aus dieser unsicheren Haftungslage heraus als Verbraucher vorsichtig sein."