Dienstag, 23. April 2024

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Nach AfD-Beschluss
DJV: Journalisten müssen von Parteitagen berichten können

Die AfD möchte unter bestimmten Umständen die Arbeit von Journalisten einschränken. So können Berichtende auch zukünftig von Parteitagsdebatten ausgeschlossen werden. DJV-Justiziar Benno Pöppelmann sagte im Dlf, für ein solches Vorgehen gebe es keine klare Rechtsgrundlage.

Benno Pöppelmann im Gespräch mit Stefan Koldehoff | 02.07.2018
    Jörg Meuthen, der Co-Parteivorsitzende der AfD, spricht beim Bundesparteitag vor Mikrofonen mit Journalisten. Im Hintergrund steht auf einer Leinwand "Herzlich Willkommen".
    AfD-Parteichef Meuthen mit Pressevertretern beim Parteitag in Augsburg (dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
    Normalerweise freuen sich Parteien über Aufmerksamkeit und umfangreiche Berichterstattung - auch von Parteitagen. Bei der AfD sind Journalisten hingegen nicht immer willkommen. Bei manchen Parteimitgliedern scheint die Ablehnung der traditionellen Medien so groß zu sein, dass man deren Vertreter lieber fernhält.
    Beim jüngsten Parteitag in Augsburg wurde der Beschluss gefasst, auch künftig Journalisten von bestimmten Debatten auszuschließen. Dazu müssten mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder einen Parteitagsauschluss der Presse beantragen, diesem Ausschluss müsste die Mehrheit des Kongresses zustimmen.
    "Unsichere Rechtslage"
    Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisiert die Entscheidung der AfD und hat den Rechtsausschuss des Bundestages sowie den Ausschuss für Kultur und Medien nun um eine Prüfung gebeten. DJV-Justiziar Benno Pöppelmann bemängelte im Deutschlandfunk, dass es keine konkrete Rechtsgrundlage für die Frage gebe, wie Journalistinnen und Journalisten an Parteitagen teilnehmen können.
    "Diese unsichere Rechtslage ermöglicht es der AfD entsprechend ihren Statuten zu verfahren. In den Statuten der AfD - so weit ich es überblicken kann - gibt es keine Zugangsregelung für Journalisten und dann kann die Partei zunächst einmal entsprechend agieren."
    Öffentliche Aufgabe der Parteien
    Allerdings zweifelt Pöppelmann daran, dass ein Ausschluss von Journalisten rechtlich zulässig ist, da Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken. "Damit haben sie eine sogar als Kernaufgabe beschriebene öffentliche Aufgabe oder eine Aufgabe, die auf Öffentlichkeit zielt." Journalisten müssten von einer solchen öffentlichen Veranstaltung daher auch berichten können.
    Bei öffentlichen Versammlungen haben Pressevertreter laut Versammlungsgesetz immer Zugang. Nun müsse eine entsprechende Regelung auch für Parteitage geschaffen werden. Ende Juni fand ein AfD-Landesparteitag unter Ausschluss der Medien statt, in Bremen versuchten Aktivisten der Partei, Pressefotos zu unterbinden.