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Bundesverfassungsgericht
Nach Ausschluss der Partei "Die Heimat" von staatlicher Parteienfinanzierung: Ähnliches Vorgehen gegen AfD gefordert

Nach dem Ausschluss der NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" von der staatlichen Parteienfinanzierung wird in der Politik ein ähnliches Vorgehen gegen die AfD gefordert.

    Der Blick in einen Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts: Sieben Richter in roten Roben sitzen vor einer holzvertäfelten Wand.
    Bundesverfassungsgerichtsurteil: „Die Heimat“ wird von staatlicher Parteifinanzierung ausgeschlossen. (Uwe Anspach/dpa Pool/dpa)
    Der bayerische Ministerpräsident Söder sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne eine Blaupause im Umgang mit der AfD sein. Unterhalb der Schwelle eines langwierigen Verbotsverfahrens gebe es es nun die Möglichkeit, verfassungsfeindlichen Organisationen zumindest den Geldhahn zuzudrehen. Ähnlich äußerten sich weitere Politiker, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig von der SPD. Vertreter der FDP und der Grünen warnten dagegen, das Urteil sei nicht einfach so übertragbar. Bundeskanzler Scholz sagte in Berlin, das Urteil sei eine Bestätigung für den Kurs, dass man Feinden der Freiheit nicht viel Raum lasse. Mit Blick auf mögliche Folgen für die AfD äußerte sich Scholz hingegen zurückhaltend.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Entscheidung am Vormittag damit begründet, dass die Partei "Die Heimat" darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu bekämpfen. Mit dem Urteil entfallen für die Partei neben der staatlichen Finanzierung auch steuerliche Begünstigungen.
    Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.