Justizministerkonferenz
Nach Fall der Kölner Joggerin Yanni Gentsch – Bund und Länder wollen Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

Bundesjustizministerin Hubig will nach eigenen Worten zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen, um heimliche Bildaufnahmen aus sexueller Motivation heraus strafbar zu machen.

    Zwei Frauen joggen nebeneinander
    Yanni Gentsch sagt, dass sie so lange kämpfen will, bis das unerlaubte Filmen unter Strafe steht. (Symbolbild) (picture alliance / Westend61 / Andrés Benitez)
    Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer, sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post. Die Erfahrungen zeigten, dass das Strafgesetzbuch nicht bei allen Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt sei. Hintergrund ist der Fall Yanni Gentsch. Die junge Frau war in Köln von einem Mann belästigt worden, der sie beim Joggen heimlich von hinten gefilmt hatte. Nach der aktuellen Regelung liegt eine Verletzung des Intimbereichs erst vor, wenn nackte Haut zu sehen ist oder Aufnahmen unter der Kleidung angefertigt wurden. Gentsch organisierte daher eine Petition, um die Gesetzeslage zu verschärfen.
    Auf der Justizministerkonferenz Ende der Woche wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg einen Antrag zur Strafrechtsverschärfung einbringen.
    Diese Nachricht wurde am 03.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.