
Bildungsminister Tischner (CDU) teilte mit, eigentlich hätten die Schulen bis Sommer 2027 Zeit gehabt, schriftlich Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt vorzulegen. Nun sei die Frist auf Ende 2026 vorgezogen worden. Man dürfe nicht wegschauen. Jedem Gerücht sollte in der gebotenen Form nachgegangen werden, ohne jemanden vorzuverurteilen. Staatliche Schulen seien verpflichtet, besondere Vorkommnisse – darunter auch Verdachtsfälle von Missbrauch – zu melden.
Ende Oktober hatte das Landgericht Erfurt einen Gymnasiallehrer wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Ein Vertrauenslehrer derselben Schule wurde inzwischen wegen der Vergewaltigung anderer Schülerinnen angeklagt. Im November erhielt ein Lehrer vom Landgericht Meiningen wegen ähnlicher Verbrechen eine Gefängnisstrafe. An einem Gymnasium im Saale-Orla-Kreis wurde ein Lehrer während des Schulbetriebs festgenommen.
Diese Nachricht wurde am 12.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
