VW-Dieselgate
Nach Software-Update: Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Abschalteinrichtungen bei Abgasreinigung

Volkswagen verwendet laut einem Urteil weiterhin für einen bestimmten Fahrzeugtyp des Golf eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung.

    Abgase strömen aus dem Auspuff eines Fahrzeugs mit Dieselmotor.
    Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Musterverfahren Auswirkungen auf Millionen von Dieselfahrzeugen. (dpa / Jan Woitas)
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichtwies die Berufungen des Kraftfahrt-Bundesamts und der Volkswagen AG zurück. Die Behörde hatte ein entsprechendes Software-Update für die Motorsteuerung genehmigt. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die Abschaltung der Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unterhalb von zehn Grad Celsius und bei niedrigem Umgebungsdruck oberhalb von 1.000 Höhenmeter eine nach europäischem Recht grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung sei (sogenanntes Thermofenster).
    Das OVG bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Kraftfahrt-Bundesamt wurde verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, "innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen".
    Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Musterverfahren Auswirkungen auf Millionen von Dieselfahrzeugen. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch forderte Bundesverkehrsminister Schnieder auf, das Kraftfahrt-Bundesamt anzuweisen, sofort alle betroffenen 7,8 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen. Volkswagen äußerte sich bislang nicht zu dem Urteil.
    Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Die schriftlichen Urteilsgründe lagen noch nicht vor.
    Diese Nachricht wurde am 25.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.