
Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Schleswig-HolsteinischenOberverwaltungsgerichts. Es wies die Berufungen des Kraftfahrt-Bundesamts und der Volkswagen AG zurück. Die Behörde hatte ein entsprechendes Software-Update für die Motorsteuerung genehmigt. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die derzeit verwendete technische Umsetzung einer nach europäischem Recht grundsätzlich unzulässigen Abschalteinrichtung entspreche.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Musterverfahren Auswirkungen auf Millionen von Dieselfahrzeugen. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch forderte, dass alle betroffenen 7,8 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachgerüstet oder stillgelegt werden müssten.
VW gab bislang keine Stellungnahme zu der Gerichtsentscheidung ab.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.