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Nacktfotos von Kindern
Knipsen soll teilweise erlaubt bleiben

Der Gesetzentwurf für eine Reform des Sexualstrafrechts wird entschärft. Laut Bundesjustizministerium soll das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen doch nicht generell strafbar werden. Allerdings dürfe niemand mit Bildern nackter Kinder und Jugendlicher Geld verdienen. Experten hatten befürchtet, auch unverfängliche Handlungen könnten kriminalisiert werden.

Von Dirk-Oliver Heckmann | 11.11.2014
    Eine Fotografin vom Landeskriminalamt im brandenburgischen Eberswalde bearbeitet Einzelbilder von einer Videokamera von einem Fall, in dem es um Kinderpornographie geht.
    Justizminister Heiko Maas (SPD) hat auf die Kritik an seinem Gesetzentwurf reagiert. (dpa / picture alliance)
    Eigentlich wollte Justizminister Heiko Maas viel weiter gehen. Er hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, nicht nur das unbefugte Fotografieren nackter Kinder und Jugendlicher unter Strafe zu stellen, sondern auch jene Personen zu bestrafen, die Nackt-Bilder von Erwachsenen herstellen – wenn sie denn dafür nicht vorher die Erlaubnis eingeholt haben. Außerdem sollte der Staatsanwalt nicht erst einschreiten, wenn die Bilder etwa übers Internet verbreitet werden, sondern bereits dann, wenn die Aufnahme gemacht wird.
    Doch dagegen regte sich Widerstand – unter Experten, von Seiten der Opposition, aber auch innerhalb der Union. Bayerns Justizminister Winfried Bausewein von der CSU etwa hielt dem SPD-Minister vor, übers Ziel hinaus zu schießen. Der sächsische Justizminister Jürgen Martens von der FDP sprach sogar von einem "rechtsstaatlichen Alptraum".
    Die Befürchtung: Selbst Eltern, die ihre Kinder fotografieren, auf denen zufällig noch andere nackte Kinder zu sehen sind, könnten bereits mit halbem Fuß im Gefängnis stehen.
    In fast letzter Sekunde reagiert der Justizminister nun auf diese Kritik und legt zum Teil den Rückwärtsgang ein – kurz vor der geplanten endgültigen Befassung des Bundestags übermorgen. Sein Ministerium bestätigte gegenüber dem Deutschlandradio-Hauptstadtstudio die geplanten Änderungen.
    Rückwartsgang fast in letzter Sekunde
    Der Gesetzentwurf, mit dem sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags morgen beschäftigen wird, stellt das unbefugte Fotografieren nackter Personen jetzt nicht mehr generell unter Strafe. Stattdessen soll sich jetzt nur noch strafbar machen, wer unbekleidete Kinder und Jugendliche ablichtet. Und dies auch nur dann, wenn diese Bilder unbefugt verbreitet, also etwa wenn sie verkauft oder in Tauschbörsen getauscht werden. Wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder angeboten werden, soll dies ebenfalls in Zukunft unter Strafe stehen.
    Das Verbreiten von Bildern, auf denen nackte Erwachsene zu sehen sind, soll nur noch dann strafbar sein, wenn dazu keine Erlaubnis vorliegt, und wenn die Fotos – Zitat – "geeignet sind, dem Ansehen der betroffenen Person erheblich zu schaden" – oder wenn sie die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen.
    Renate Künast, die grüne Vorsitzende des Rechts-Ausschusses des Deutschen Bundestags, moniert gegenüber diesem Programm, dass ihrem Ausschuss noch nicht einmal eine Vorlage des Gesetzentwurfs zugeleitet worden sei. Sie hält es für richtig, dass Maas nun ein, zwei Schritte zurückgeht. Eine abschließende Behandlung durch den Ausschuss werde so aber nicht möglich sein.
    Die geplante Strafrechtsverschärfung ist eine Folge des Falls Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete hatte über Jahre Nacktbilder von Jungen in Kanada erworben. Edathy betont allerdings, dass sein Verhalten nicht strafbar gewesen sei, weil es sich ausschließlich um sogenannte Posing-Bilder handelte, auf denen keine sexuellen Handlunge zu sehen waren.