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Naturschutzkonferenz steht vor Durchbruch

Fast zwei Wochen haben die Vertragsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention im japanischen Nagoya über den Schutz der Vielfalt bei Pflanzen und Tieren verhandelt. Nach vielen Zweifeln scheint der Durchbruch zu einem erfolgreichen Abschluss geschafft.

Von Peter Kujath | 29.10.2010
    Mit einigen Stunden Verspätung rief der japanische Umweltminister, als Gastgeber und Vorsitzender, die Delegierten der über 190 Staaten am frühen Abend im Plenarsaal zusammen. Auch wenn noch einige kleinere Nachbesserungen zu erwarten sind und die endgültige Abstimmung erst spät in der Nacht stattfinden dürfte, ist die UN-Konferenz zum Erhalt der Artenvielfalt in Nagoya wohl ein Erfolg. Das Access-and-Benefit-Sharing-, kurz ABS-Protokoll, kann verabschiedet werden.

    Es sichert erstmals den Herkunftsländern, meist den Entwicklungs- und Schwellenländer, das Recht auf die eigenen genetischen und biologischen Ressourcen. Will ein Unternehmen oder ein anderer Staat diese nutzen, so muss er mit dem Herkunftsland eine Einigung erzielen zum Beispiel über eine entsprechende finanzielle Abgeltung. Jeder Mitgliedsstaat muss zumindest einen Checkpoint einrichten, der als Anlaufstelle fungieren soll, wenn ein möglicher Fall von Biopiraterie vorliegt. Im Gegenzug waren die Entwicklungs- wie Schwellenländer bereit, größere Flächen an Land wie im Meer als Schutzzonen für den Erhalt der biologischen Vielfalt auszuweisen.

    Bis 2020 will man dem Aussterben der Arten mit verschiedenen Maßnahmen Einhalt gebieten. Dafür werden die Industrieländer entsprechende Mittel zur Verfügung stellen, wie es Gastgeber Japan bereits am Mittwoch in Höhe von 2 Milliarden Dollar getan hat. Um das nötige Geld zusammenzubekommen und das Ziel der Erhalt der Artenvielfalt zu erreichen, wird wohl auch die bisherige Subventionspraxis der industriellen Landwirtschaft in der EU auf den Prüfstein gestellt werden müssen. Die Umweltverbände zeigten sich weitgehend zufrieden mit dem Ergebnis von Nagoya. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch wenn viele der Passagen des Abschluss-Dokuments erst noch in nationale Richtlinien überführt werden müssen.