
Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos stellte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Integrationsministerin Plakolm (ÖVP) argumentierte, das "Kinderkopftuch" schränke die Sichtbarkeit und Freiheit von Mädchen ein. Es sei damit "ganz klar ein Zeichen von Unterdrückung". Bei Verstößen gegen das Verbot sind abgestufte Schritte vorgesehen. Zunächst soll die Schuldirektion mit der betroffenen Schülerin sprechen und ihre Eltern informieren. Sollte das nichts nützen, wird die Bildungsbehörde eingeschaltet. Als äußerste Maßnahme drohen Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Es ist bereits der zweite Versuch einer Bundesregierung in Österreich. 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof ein Kopftuchverbot an Grundschulen aufgehoben. Die Richter argumentierten, dass die Regelung nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen, wie sie etwa auch von Jungen in anderen Religionen getragen würden. Das Verbot könne muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung erschweren und sie ausgrenzen.
Muslimische Gemeinschaft warnt vor Stigmatisierung
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kritisierte das Vorgehen der Regierung als Symbolpolitik. Der erneute Anlauf schwäche das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zudem gefährde er den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anstatt Kinder zu stärken, würden sie stigmatisiert.
Es bleibt unklar, wie im Fall eines Parlamentsbeschlusses der Verfassungsgerichtshof dieses Mal entscheiden würde. Mit Blick auf die Bedenken von 200 hat die Regierung diesmal Begleitmaßnahmen zur Stärkung von Mädchen geplant. Außerdem sollen Eltern, Lehrer, Schüler und die muslimische Gemeinschaft aktiv eingebunden werden, um Bewusstsein für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu schaffen.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.