Gesetzentwurf
Neuer Anlauf zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt - elektronische Fußfessel für Täter soll kommen

Nach dem Scheitern eines Gesetzentwurfs zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt infolge der vorgezogenen Bundestagswahl kommt nun ein neuer Vorstoß. Mehrere Medien berichten über den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig, SPD. Auch dieser sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können.

    Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (Katharina Kausche/dpa)
    Nähert sich der Täter, werde das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt, um sich gegebenenfalls in Sicherheit zu bringen oder Unterstützung zu suchen. Auch die Polizei solle automatisch alarmiert werden. 
    Bereits die alte Bundesregierung wollte mit schärferen Maßnahmen gegen Täter vorgehen. Das Bundeskriminalamt registrierte für 2023 mehr als 250.000 Opfer häuslicher Gewalt - zumeist Frauen. Vergangenes Jahr gab es laut "Welt am Sonntag" einen Rekordwert mit fast 266.000 Betroffenen. Die deutschen Pläne orientieren sich an Spanien. Dort sei seit Einführung der elektronischen Fußfessel vor 16 Jahren kein Opfer mehr getötet worden, heißt es. 
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.