Dienstag, 14. Mai 2024

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Neuer Bußgeldkatalog
Kann denn Rasen Sünde sein?

In Meldungen zum neuen Bußgeldkatalog ist oft von "Verkehrssündern" die Rede. Ein verharmlosender Begriff, findet Annika Schneider, denn Verkehrsregeln sollen Menschenleben schützen.

Von Annika Schneider | 09.11.2021
Polizisten kontrollieren an einer Ausfallstraße in Dortmund Fahrzeuge.
Wer zu schnell fährt, gefährdet vor allem Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind (picture alliance/Bernd Thissen/dpa)
Auf die Sünde folgt die Buße: Das gilt auch im Straßenverkehr, wo es für Verkehrssünder den Bußgeldkatalog gibt. Die religiöse Wortwahl suggeriert: Sündigen tun wir alle mal.

Wer rast, riskiert Unfälle

Der Begriff bezieht sich heute gerne darauf, zu viele Pralinen zu naschen oder sich trotz Diät eine Pizza zu gönnen. Die sogenannten Verkehrssünden sind in der Regel schwerwiegender. Wer mitten in der Stadt einen Radweg zuparkt oder mit 50 km/h durch eine Spielstraße rast, gefährdet damit Menschenleben
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Sagen & Meinen - Der Sprachcheck
Viel zu oft setzen sich fragwürdige Begriffe und Euphemismen in Medien fest, zum Beispiel das "Gute-Kita-Gesetz", das "Familiendrama" oder der "Lockdown". Solche Formulierungen hinterfragen wir in der Reihe "Sagen & Meinen – der Sprachcheck"
In vielen Berichten über den neuen Bußgeldkatalog wird das nicht deutlich. Dort heißt es: "Ab sofort lohnt sich ein Blick auf den Tacho." - "Wer zu schnell fährt, muss tiefer ins Portemonnaie greifen." Oder: "Rasen wird teurer."

Vergehen haben keinen Preis

Dabei haben Verkehrsvergehen keinen Preis: Sie sind mit einer Geldstrafe belegt, um andere vor Unfällen zu schützen. Verkehrssünderinnen und -sünder sind Menschen, die zu schnell fahren, falsch parken, Rettungswege blockieren – und genau so sollten sie genannt werden.