
Wie das Ministerium in Düsseldorf mitteilte, sollen die Kliniken zwar wie geplant bis Jahresende ihre Feststellungsbescheide erhalten. Allerdings würden diese erst zum 1. April 2025 in Kraft treten. Für bestimmte Leistungsgruppen soll es möglicherweise eine Übergangsfrist bis Ende Dezember nächsten Jahres geben.
Laumann erklärte, man müsse den Krankenhäusern angemessen Zeit geben, um die nötigen Veränderungen optimal vorzubereiten. Die Krankenhausgesellschaft NRW begrüßte die Ankündigung.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.