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NSU-Prozess
Zschäpe-Verteidiger bleiben in der Pflicht

Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, weiter verteidigen. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag der drei Verteidiger ab, sie von ihrem Mandat zu entbinden.

20.07.2015
    Die Anwälte im NSU-Prozess Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer.
    Die Anwälte im NSU-Prozess Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. (picture alliance / dpa - Andreas Gebert)
    Zuvor hatten sich die Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklage-Anwälte dagegen ausgesprochen, die drei Verteidiger ziehen zu lassen. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden.
    Er habe sich diesen Schritt "weidlich überlegt", hatte Rechtsanwalt Wolfgang Heer erklärt. Ihm sei allerdings auch bewusst, dass das Verfahren möglicherweise neu beginnen müsse, wenn das Gericht dem Antrag folge. Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht preisgeben. Zschäpe ließ über ihren neuen, erst vor kurzem bestellten vierten Anwalt Manfred Grasel mitteilen, dass sie den Anträgen "nicht entgegentreten will". Die Bundesanwaltschaft und Vertreter von NSU-Opfern forderten dagegen, die Anwälte nicht aus der Pflicht zu entlassen.
    Anwälte attackieren Richter
    Mit seinem Antrag erhob Zschäpe-Verteidiger Heer auch Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht München. Eine "optimale Verteidigung" sei nicht mehr möglich. "Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt", sagte er im Gerichtssaal an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt. Doch dieser habe die Warnungen "in den Wind geschlagen". Das Gericht unterbrach die Verhandlung vorläufig. Der einzige Zeuge dieses Tages, der Zschäpe schon bei seiner ersten Vernehmung belastet hatte, wurde zunächst nicht aufgerufen. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann und wie es mit dem Prozess weitergeht, ließ das Gericht zunächst offen.
    Beate Zschäpes Verhältnis zu den Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm gilt seit längerem als gestört. Zuletzt hatte die Angeklagte vergeblich Sturms Ablösung verlangt. Seit dem 7. Juli hat Zschäpe mit dem Münchner Grasel einen vierten Pflichtverteidiger, zu dem sie offenbar ein besseres Verhältnis hat. Jedoch hatte auch er eine Strategieänderung abgelehnt. Zschäpe schweigt bisher zu den Vorwürfen. Sie muss sich für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zuschreibt.
    Zschäpes Anträge auf Entbindung der Anwälte wurden zurückgewiesen
    Die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, sagte, für eine Entpflichtung sei auch dann eine detaillierte Begründung notwendig, wenn die Verteidiger diese selbst beantragen. Die Berufung Grasels alleine sei als Grund nicht hinreichend. Titz verwies darauf, dass das Gericht sowohl vor einem Jahr Zschäpes Antrag auf Entbindung aller drei Verteidiger als auch vor wenigen Wochen den Antrag auf Entbindung von Verteidigerin Anja Sturm zurückgewiesen habe. In der damaligen Entscheidung hatten die drei Verteidiger Zschäpes Hinweise auf einen Vertrauensbruch als unbegründet bezeichnet.
    Der NSU-Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen und läuft damit seit mehr als zwei Jahren. Der Montag ist der 219. Verhandlungstag.
    (vr/bor/swe)