
In der Berufungsverhandlung in Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln 2022 diese Bewertung bestätigt. Sollten die Richter in Münster dem folgen, dürfte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Außerdem kann die AfD im jährlichen Verfassungsschutzbericht auftauchen.
Nach dem Urteil ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.