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Ökodesign-Richtlinie der EU
Schrauben für die Umwelt

Reparieren statt ersetzen - so will die EU den Lebenszyklus von Elektrogeräten verlängern und damit deren Ökobilanz verbessern. Deswegen müssen Ersatzteile in Zukunft auf Jahre verfügbar sein. Was bringen die neuen Regeln?

Von Paul Vorreiter | 04.01.2019
    Alte Elektrogeräte stehen vor einer Backsteinwand zur Entsorgung bereit.
    Die EU will erreichen, dass mehr Elektrogeräte repariert statt durch neue ersetzt werden. (imago / McPhoto)
    Wer bei einer LED-Lampe die Glühbirne wechseln will, kommt häufig nicht weit: die Leuchtquellen sind gut verbaut. Statt dass sie repariert werden, fliegen solche Geräte also derzeit noch häufig in den Müll.
    Das will die EU nun ändern: Mit neuen Ökodesign-Regeln. Es geht darum, dass die Produkte länger am Leben bleiben, um so deren Ökobilanz zu verbessern. Deswegen soll es attraktiver werden, kaputte Geräte zu reparieren.
    Hersteller sollen irreperable Produkte ausweisen
    Das heißt in Bezug auf die LED-Lampen: Sie sollen in Zukunft mit üblichen Werkzeugen so auseinander gebaut werden können, dass man zum Beispiel das Leuchtmittel selbst wechseln kann. Und wenn das technisch nicht möglich ist, dann sollen die Hersteller im Internet oder auf der Verpackung der Lampe bereits darauf hinweisen, dass sich das Gerät nicht auseinander bauen lässt. So können die Verbraucher entscheiden, ob sie das Gerät trotzdem kaufen wollen.
    Durch die Ökodesign-Richtlinie geht die EU also über die bisher üblichen Maßnahmen hinaus – etwa Vorschriften zur Energieeffizienz. Ressourcen sollen künftig auch dadurch gespart werden, indem die Produkte langlebiger werden und damit keine neuen Ersatzprodukte aus neuen Bauteilen produziert werden müssen.
    Ersatzteile auf Jahre verfügbar
    Die EU setzt bei den Ersatzteilen an. Für Leuchten, Displays und Kühlschränke wurden die Regelungen im Dezember festgelegt: Die Ersatzteile müssen künftig sieben Jahre lang verfügbar sein, nachdem das letzte Gerät des jeweiligen Modells auf den Markt gekommen ist. Ebenso sollen die Teile in 15 Werktagen lieferbar sein. Und die Hersteller sollen die Reparaturanleitungen im Netz frei zur Verfügung stellen.
    Aber der Verbraucher hat nur Zugriff auf die nicht-sicherheitsrelevanten Einzelteile. Das heißt beim Kühlschrank zum Beispiel: Türgriffe, Türscharniere oder Einlegeböden.
    Auf gefährliche Ersatzteile, also solche die zum Beispiel explodieren können, haben nur professionelle Reparaturdienstleister sieben Jahre lang Zugriff. Das können Vertragswerkstätten sein, aber auch freie Reparaturwerkstätten, wenn sie sich als fachkundig und versichert ausweisen können. Dass der Endverbraucher in Zukunft seinen Kühlschrank komplett auseinandernimmt und neu zusammenbaut, wird also auch in Zukunft nicht möglich sein.
    Verbraucherschützer weisen auf Schwächen hin
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist im Wesentlichen damit zufrieden. Er argumentiert: Es sei gut, dass jetzt auch der Ressourcenschutz bei den Ökodesign-Regeln zur Geltung komme. Allerdings hätte man bei den Fristen etwas großzügiger sein können. Denn viele Menschen behielten ihre Kühlschränke sehr lange, vielleicht auch länger als sieben Jahre, nachdem das letzte Modell verkauft wurde. Auch 15 Tage Lieferfrist könnten bei einem kaputten Kühlschrank im Sommer sehr lästig werden.
    Auch für Geschirrspüler und Waschmaschinen wird es neue Regeln geben, diese werden voraussichtlich noch im Januar festgelegt. Läuft alles nach Plan, dürften die Regelungen ab September 2021 in Kraft treten. Doch ob sie wie gewünscht dazu führen, dass die Verbraucher ihre Geräte auch behalten, statt neue zu kaufen, wird sich erst danach zeigen und auch damit zusammenhängen, wie teuer Reparaturen sein werden.
    Denn wer selbst seine Waschmaschine nicht auseinanderbauen will, und sie zur Reparatur aufgibt, könnte auch künftig angesichts von Discount-Angeboten dazu neigen, doch ein neues Gerät zu kaufen. Darauf gibt die Ökodesign-Regelung keine Antwort.