Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Ökologisch fragwürdig
Neue Steuervorschriften für Mehrwegflaschen

Mehrwegflasche ist nicht gleich Mehrwegflasche. Ist die Flasche aus Plastik, muss ein höheres Pfand bezahlt werden als bei Glasflaschen. Künftig soll es auch Unterschiede geben bei der Besteuerung von Mehrwegflaschen. Brauereien sehen schon jetzt finanzielle Engpässe und auch Umweltverbände melden Kritik an.

Von Dieter Nürnberger | 19.02.2020
 Rote Bierkästen mit leeren Bierflaschen Haake Beck Brauerei Beck Bremen Deutschland Europa
Brauereien müssen in Zukunft das eingenommene Pfand sofort als Gewinn versteuern. (imago images | imagebroker)
Pfandflaschen sind bares Geld wert, weshalb sie Verbraucher in aller Regel auch zurückbringen. Danach übernehmen Sortieranlagen die Arbeit und die Flaschen kommen zurück zum Abfüller. Ein eingespieltes Verfahren. Doch nun sorgt eine steuerliche Neuregelung für Unruhe. Denn bei der Verwendung von bestimmten Mehrweg-Pfandflaschen soll es den Getränkeherstellern künftig nicht mehr erlaubt sein, Pfandrückstellungen zu bilden. Es geht um sogenannte Universal- oder Einheitsflaschen. Die können von unterschiedlichen Abfüllern verwendet werden und sie unterscheiden sich nur anhand des Etiketts auf der Flasche. Die bisherige steuerliche Rückstellungsmöglichkeit sorgte dafür, dass eingenommenes Pfand nicht sofort versteuert werden musste, sagt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien in Deutschland.
Brauereien befürchten Liquiditätsengpässe wegen neuer Steuerregeln
"Das sind Bierkästen, das sind Bierflaschen. Dafür sind diese Rückstellungen gebildet worden, denn das eingenommene Pfand muss ja wieder ausgezahlt werden. Das Leergut befindet sich aber im Umlauf, so dass wir nicht wissen, wann letztendlich diese Pfandeinnahmen wieder an den Handel und an den Verbraucher ausgezahlt werden müssen. Wenn eine Brauerei beispielsweise ein oder zwei Millionen Euro an Rückstellungen gebildet hat, dann sind die nun sofort als Gewinn zu versteuern. Und das ist das Problem." Demleitner vertritt rund 800 kleinere und mittelständische Brauereien in Deutschland. Seine Befürchtung: Die Betriebe könnten durch die steuerliche Neuregelung in Liquiditätsengpässe und somit auch in Existenznot geraten.
Ihn stört darüber hinaus, dass nicht alle Mehrwegflaschen gleichbehandelt werden sollen. Denn jene, die durch Form oder auch Eingravierungen einer bestimmten Brauerei zugeordnet werden können, behalten weiterhin den Vorteil der steuerlichen Rückstellung. Diese sogenannten Individual-Mehrwegflaschen gelten zwar auch als ökologisch vorteilhaft, sie müssen aber durch die Bindung an einen bestimmten Getränkehersteller oft kreuz und quer durch die Republik befördert werden. Weshalb auch Umweltverbände die steuerliche Neubetrachtung bei Mehrwegflaschen ablehnen. Thomas Fischer ist Kreislauf-Experte bei der Deutschen Umwelthilfe: "Den besten Klimaschutzbeitrag leisten Mehrweg-Einheitsflaschen. Deshalb darf man den Anwendern dieser Flaschen keine Knüppel zwischen die Beine werfen, sondern muss versuchen, ihnen die Nutzung dieser Flaschen so einfach wie möglich zu machen."
Finanzministerium: Keine größere Steuerlast, nur zeitliche Verschiebung
Für das zuständige Bundesfinanzministerium ist formal alles in Ordnung. Die Neuregelung bei der bilanzsteuerlichen Beurteilung der Pfandflaschen geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zurück. Sprecherin Kristina Wogatzki: "Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt insgesamt nicht zu einer höheren Steuerbelastung für die Bierbrauer. Es kommt bei den Mehrweg-Einheitsflaschen durch den Wegfall der Rückstellungsmöglichkeit lediglich zu einer Verschiebung der Steuerlast. Es fallen also nicht mehr Steuern an, sondern, sie fallen zu einem anderen Zeitpunkt an." Die Ministeriumssprecherin erwartet daher keine Auswirkungen auf das Mehrwegsystem.
Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe befürchtet hingegen, dass sich Getränkehersteller umorientieren könnten: "Im schlimmsten Fall kann es auch dazu führen, dass einige sagen: Okay, ich mach jetzt eine Abfüllung in Getränkedosen. Das ist mir alles zu problematisch, mit diesen steuerlichen Nachteilen, die mir dadurch jetzt entstehen und dann muss ich mich gar nicht mehr mit Getränkeflaschen beschäftigen." Was ökologisch kontraproduktiv wäre. Die Deutsche Umwelthilfe und auch die vielen mittelständischen Getränkeabfüller setzen nun auf die Länderfinanzminister. Sie hoffen, dass bei der Neuregelung nicht nur das Steuerrecht, sondern auch die Umwelt eine Rolle spielen.