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Ökostromrabatte
Berlin klagt gegen EEG-Beihilfeverfahren

Die Bundesregierung klagt gegen das Verfahren der EU-Kommission wegen der Ökostromrabatte für die deutsche Industrie. Brüssel prüft, ob die Rabatte das europäische Wettbewerbsrecht verletzen. Berlin strebt aber eine einvernehmliche Lösung an.

28.02.2014
    Die Klage sei aufgrund der am Montag ablaufenden Frist vorsorglich eingereicht worden und könne jederzeit wieder zurückgezogen werden, betonte das Bundeswirtschaftsministerium. Berlin wolle weiter mit Brüssel verhandeln, sich aber auch "alle Verhandlungsoptionen offenhalten".
    Die Kommission hatte im Dezember ein Untersuchungsverfahren gegen Berlin eingeleitet. Sie hegt den Verdacht, dass die Befreiung mancher deutscher Unternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Wettbewerb in der EU verzerren könnte. Die deutsche Wirtschaft warnte, ein Stopp der Rabatte könne in Deutschland viele Arbeitsplätze vernichten. Von 200.000 Stellen ist die Rede. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia will erreichen, dass die Rabatte höchstens 80 statt bisher fast 100 Prozent der EEG-Umlage betragen dürfen.
    In diesem Jahr erhalten voraussichtlich mehr als 2000 deutsche Unternehmen Abschläge auf die EEG-Umlage, die zur Förderung von Ökostrom erhoben wird und von Privathaushalten und Firmen bezahlt werden muss. Die Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde. Ausgenommen sind davon Aluminiumhütten und Stahlwerke, aber auch ein Golfplatz und eine Hähnchenmästerei. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird sich die Entlastung für die Industrie in diesem Jahr auf voraussichtlich 5,1 Milliarden Euro summieren. Das wäre eine Milliarde mehr als im Vorjahr.