Novy: Jetzt gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Das oberste Gericht der USA hat die Klage gegen die Republik Österreich auf Herausgabe von sechs berühmten Bildern Gustavs Klimts zugelassen. Die Bilder hängen in Wien im Belvedere, sie sind 145 Millionen Euro wert, sie repräsentieren auch zweifellos ein Stück österreichischer Identität. Um all das will Österreich kämpfen gegen die jetzt 88-jährige Maria Altmann, die Nichte des Kunstsammlers Ferdinand Blochbauer. Er hatte, 1938 aus Österreich vertrieben, seine Sammlung zurücklassen müssen, über die Nazis gelangten sie ans österreichische Museum. Strenggenommen versteht Österreich sich so als Rechtsnachfolge des NS-Staats. Die Zulassung der Klage könnte Beispiel werden für andere Fälle, nicht nur der Beutekunst, sondern allgemein Untaten der Nazis. Es geht also hier um eine Entscheidung von Tragweite. Den Kunst- und Restitutionsexperten Willi Korte in Washington habe ich gefragt, mit welchem Argument denn der Oberste Gerichtshof die Klage von Maria Altmann zugelassen hat.
Kort: Ja es ging ja um die Frage, ob diese Klage überhaupt eingereicht werden kann oder ob nicht aufgrund der bisher existierenden gesetzlichen Regelungen eine Klage dieser Art, die soweit zurückgeht, nämlich in die dreißiger Jahre, unzulässig ist vor amerikanischen Gerichten. Diese Frage hat der Supreme Court, das oberste Gericht in diesem Lande, verneint, das heißt eine Klage dieser Art kann nun in Los Angelos weitergeführt werden. Es bestehen also keine formellen Gründe, diese Klage nicht zuzulassen.
Novy: Auch nicht die Immunität von Staaten?
Kort: Ja, das wird ja nun gerade in Österreich beklagt. Das ist eine heikle Geschichte seit Jahren, wenn aus diesem Lande hier Gesetze kommen, die in dieser oder jener Weise in die Angelegenheiten anderer Staaten eingreifen. Man muss dazu sagen, es gibt seit 1976 ein Gesetz, dass das in bestimmten Fällen ausdrücklich zulässt. Also von daher ist die Grundkonstellation nichts Neues.
Novy: Wenn prozessiert wird, wird aber doch in Österreich verhandelt werden müssen.
Kort: Nein, nein, der ganze Prozess findet in Los Angelos statt.
Novy: Der wird dann auch in Los Angelos stattfinden.
Kort: Der ganze Prozess der geht jetzt zurück an das Gericht, das den Fall bisher hatte, das war das Bezirks- oder Bundesgericht, aus unserer Sicht, das Bundesgericht in Los Angelos. Wie das Ganze dann gegebenenfalls zu vollstrecken wäre, ist noch mal eine andere interessante Frage. Man muss ja auch das Juristische und das Politische bei diesem Fall sehen. Ich sehe das ja sowieso eher als eine rechtspolitische Entscheidung von seiner Bedeutung her als eine im engeren Sinne juristische Bedrohung für nun, weiß ich, alle möglichen Untaten aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs und der Nazizeit.
Novy: Aber genauso argumentieren ja manche Leute in Österreich, dass die Weiterungen einer solchen Entscheidung unendlich wären. Im Übrigen bereiten sich die Österreicher ja offenbar ganz zuversichtlich auf die Sache vor. Ist da Grund zur Zuversicht?
Kort: In der Tat wird, und das ist zunächst einmal ein Vorteil für die Österreicher vielleicht, wird das österreichische Recht eine große Rolle spielen, denn es müssen ja nun vor dem Krieg in Los Angelos Vorgänge aus Österreich sowohl aus der Nazi- als auch aus der Nachkriegszeit beurteilt werden, und da wird das österreichische Recht sicherlich eine große Rolle spielen. Auf der anderen Seite darf man doch nicht verkennen, dass dieser Prozess nun seit Jahren durch alle Instanzen gegangen ist, dass vor allem das Urteil der ersten Instanz nach meiner Ansicht durchaus Sympathie für das Anliegen von Frau Altmann im allgemeinen zum Ausdruck gebracht hat. Das heißt, wenn nun die Österreicher hoffen, dass sie in Los Angelos von der Publicrelation des Falles her Großes zu erwarten haben, dann bin ich da sehr, sehr skeptisch. Ich glaube, es wird, wo es jetzt um die ganzen unangenehmen Sachen aus der Nazi- und Nachkriegszeit geht, es wird schwer sein, Stimmung zugunsten des Anliegens der Österreicher zu machen. Ich glaube, Frau Altmann hat von daher alle Karten eigentlich in ihrer Hand. Und man muss sehen, wie gesagt, es ist ja gut möglich, dass eine Geschworenenjury am Schluss darüber entscheidet und wie dann die Stimmung bei diesen zwölf Leuten ist, ob die sich dann beeindrucken lassen von überzeugenden juristischen Argumenten aus österreichischer Sicht oder nicht, das ist noch eine ganz andere Frage. Also ich würde auch sagen, von der ganzen Atmosphäre her, ist es eine Sache, wo die Österreicher diejenigen sind, die also gegen etwas ankämpfen müssen, und die Frau Altmann wird da die Sympathien auf ihrer Seite haben.
Novy: Das war Willi Kort, Kunstexperte in Washington.
Kort: Ja es ging ja um die Frage, ob diese Klage überhaupt eingereicht werden kann oder ob nicht aufgrund der bisher existierenden gesetzlichen Regelungen eine Klage dieser Art, die soweit zurückgeht, nämlich in die dreißiger Jahre, unzulässig ist vor amerikanischen Gerichten. Diese Frage hat der Supreme Court, das oberste Gericht in diesem Lande, verneint, das heißt eine Klage dieser Art kann nun in Los Angelos weitergeführt werden. Es bestehen also keine formellen Gründe, diese Klage nicht zuzulassen.
Novy: Auch nicht die Immunität von Staaten?
Kort: Ja, das wird ja nun gerade in Österreich beklagt. Das ist eine heikle Geschichte seit Jahren, wenn aus diesem Lande hier Gesetze kommen, die in dieser oder jener Weise in die Angelegenheiten anderer Staaten eingreifen. Man muss dazu sagen, es gibt seit 1976 ein Gesetz, dass das in bestimmten Fällen ausdrücklich zulässt. Also von daher ist die Grundkonstellation nichts Neues.
Novy: Wenn prozessiert wird, wird aber doch in Österreich verhandelt werden müssen.
Kort: Nein, nein, der ganze Prozess findet in Los Angelos statt.
Novy: Der wird dann auch in Los Angelos stattfinden.
Kort: Der ganze Prozess der geht jetzt zurück an das Gericht, das den Fall bisher hatte, das war das Bezirks- oder Bundesgericht, aus unserer Sicht, das Bundesgericht in Los Angelos. Wie das Ganze dann gegebenenfalls zu vollstrecken wäre, ist noch mal eine andere interessante Frage. Man muss ja auch das Juristische und das Politische bei diesem Fall sehen. Ich sehe das ja sowieso eher als eine rechtspolitische Entscheidung von seiner Bedeutung her als eine im engeren Sinne juristische Bedrohung für nun, weiß ich, alle möglichen Untaten aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs und der Nazizeit.
Novy: Aber genauso argumentieren ja manche Leute in Österreich, dass die Weiterungen einer solchen Entscheidung unendlich wären. Im Übrigen bereiten sich die Österreicher ja offenbar ganz zuversichtlich auf die Sache vor. Ist da Grund zur Zuversicht?
Kort: In der Tat wird, und das ist zunächst einmal ein Vorteil für die Österreicher vielleicht, wird das österreichische Recht eine große Rolle spielen, denn es müssen ja nun vor dem Krieg in Los Angelos Vorgänge aus Österreich sowohl aus der Nazi- als auch aus der Nachkriegszeit beurteilt werden, und da wird das österreichische Recht sicherlich eine große Rolle spielen. Auf der anderen Seite darf man doch nicht verkennen, dass dieser Prozess nun seit Jahren durch alle Instanzen gegangen ist, dass vor allem das Urteil der ersten Instanz nach meiner Ansicht durchaus Sympathie für das Anliegen von Frau Altmann im allgemeinen zum Ausdruck gebracht hat. Das heißt, wenn nun die Österreicher hoffen, dass sie in Los Angelos von der Publicrelation des Falles her Großes zu erwarten haben, dann bin ich da sehr, sehr skeptisch. Ich glaube, es wird, wo es jetzt um die ganzen unangenehmen Sachen aus der Nazi- und Nachkriegszeit geht, es wird schwer sein, Stimmung zugunsten des Anliegens der Österreicher zu machen. Ich glaube, Frau Altmann hat von daher alle Karten eigentlich in ihrer Hand. Und man muss sehen, wie gesagt, es ist ja gut möglich, dass eine Geschworenenjury am Schluss darüber entscheidet und wie dann die Stimmung bei diesen zwölf Leuten ist, ob die sich dann beeindrucken lassen von überzeugenden juristischen Argumenten aus österreichischer Sicht oder nicht, das ist noch eine ganz andere Frage. Also ich würde auch sagen, von der ganzen Atmosphäre her, ist es eine Sache, wo die Österreicher diejenigen sind, die also gegen etwas ankämpfen müssen, und die Frau Altmann wird da die Sympathien auf ihrer Seite haben.
Novy: Das war Willi Kort, Kunstexperte in Washington.