Es war ein ungewöhnlicher Ort für eine Sitzung des Bundestagssportausschusses. Der britische Botschafter Simon McDonald hatte die deutschen Parlamentarier für die Sitzung in die britische Botschaft in Berlin eingeladen. Das die Sitzung, die sonst hinter verschlossenen Türen stattfindet, diesmal für Besucher öffentlich war, hatte weniger mit neuen Transparenzgedanken im Ausschuss zu tun, sondern geht vielmehr auf die Initiative des britischen Botschafters zurück. McDonald wollte gerne vor Publikum verkünden, dass London bereit sei für die 9,3 Milliarden teuren Olympischen Spiele und Paralympics in diesem Sommer.
Friedhelm Julius Beucher, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes DBS, zeigte sich erwartungsfroh, 4200 Athleten aus über 165 Ländern – 16 mehr als zuletzt in Peking - würden an den Paralympics teilnehmen, so viele wie noch nie zuvor. Erstmals sei auch eine Delegation aus Nordkorea dabei. Trotz der Zuwächse in der paralympischen Bewegungen weltweit, so Beucher, habe man national aber weiterhin finanzielle Probleme.
"Es sind bei uns immer noch mehr Sportlerinnen und Sportler, die einen vergleichbar höheren Eigenanteil durch sich selbst oder ihre Familien bringen müssen, um den Sport auszuüben. Und das sind die wichtigen nächsten Etappenschritte, die wir als Verband auch bestreiten. Da brauchen wir mehr öffentliches Geld, da brauchen wir mehr privates Geld."
Am Rande der Sitzung wurde auch über die Vorab-Stellungnahme des von der Nationalen Antidoping Agentur NADA beauftragten Gutachters Heiko Striegel diskutiert. Dieser soll in der Causa Erfurt zu der Bewertung gekommen sein, dass die UV-Bestrahlung des Blutes und die damit verbundene Abnahme und Rückführung von Eigenblut in den Körper schon vor 2011 eine verbotene Methode darstellte. Der Vorstand der NADA wollte dies bisher nicht bestätigen.
Auf Nachfrage des sportpolitischen Sprechers der SPD Martin Gerster bestätigte nun Gerhard Böhm, Leiter der Abteilung Sport im Bundesinnenministerium und Mitglied im Aufsichtsrat der NADA, dass es eine Kurzfassung des Gutachtens gebe. Striegel, Sportmediziner und Rechtswissenschaftler, käme darin zu einer anderen Auffassung als die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA.
Diese teilte ihrem deutschen Ableger NADA vor ein paar Wochen mit, dass sie die umstrittene Methode erst seit 2011 als verboten ansehe. Die NADA ließ daraufhin verlauten, dass die Stellungnahme der WADA für sie richtungsweisend sei. Zuvor hatte sie sich der Interpretation angeschlossen, dass die Methode auch vor 2011 verboten sei. Fraglich ist, wie die NADA mit den neuen Einschätzungen ihres Gutachters umgeht. Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Sportausschusses und NADA-Aufsichtsratsmitglied:
"Ich könnte mir schon vorstellen, dass es eine normale Vorgehensweise wäre, wenn man die Welt-Anti-Doping-Agentur zumindest von einer möglichen abweichenden Stellungnahme des eigenen Gutachters informiert. Alles andere würde aus meiner persönlichen Sicht jedenfalls keinen wirklichen Sinn machen. Wenn ich das nicht tue, dann muss ich kein Gutachten in Auftrag geben."
Friedhelm Julius Beucher, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes DBS, zeigte sich erwartungsfroh, 4200 Athleten aus über 165 Ländern – 16 mehr als zuletzt in Peking - würden an den Paralympics teilnehmen, so viele wie noch nie zuvor. Erstmals sei auch eine Delegation aus Nordkorea dabei. Trotz der Zuwächse in der paralympischen Bewegungen weltweit, so Beucher, habe man national aber weiterhin finanzielle Probleme.
"Es sind bei uns immer noch mehr Sportlerinnen und Sportler, die einen vergleichbar höheren Eigenanteil durch sich selbst oder ihre Familien bringen müssen, um den Sport auszuüben. Und das sind die wichtigen nächsten Etappenschritte, die wir als Verband auch bestreiten. Da brauchen wir mehr öffentliches Geld, da brauchen wir mehr privates Geld."
Am Rande der Sitzung wurde auch über die Vorab-Stellungnahme des von der Nationalen Antidoping Agentur NADA beauftragten Gutachters Heiko Striegel diskutiert. Dieser soll in der Causa Erfurt zu der Bewertung gekommen sein, dass die UV-Bestrahlung des Blutes und die damit verbundene Abnahme und Rückführung von Eigenblut in den Körper schon vor 2011 eine verbotene Methode darstellte. Der Vorstand der NADA wollte dies bisher nicht bestätigen.
Auf Nachfrage des sportpolitischen Sprechers der SPD Martin Gerster bestätigte nun Gerhard Böhm, Leiter der Abteilung Sport im Bundesinnenministerium und Mitglied im Aufsichtsrat der NADA, dass es eine Kurzfassung des Gutachtens gebe. Striegel, Sportmediziner und Rechtswissenschaftler, käme darin zu einer anderen Auffassung als die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA.
Diese teilte ihrem deutschen Ableger NADA vor ein paar Wochen mit, dass sie die umstrittene Methode erst seit 2011 als verboten ansehe. Die NADA ließ daraufhin verlauten, dass die Stellungnahme der WADA für sie richtungsweisend sei. Zuvor hatte sie sich der Interpretation angeschlossen, dass die Methode auch vor 2011 verboten sei. Fraglich ist, wie die NADA mit den neuen Einschätzungen ihres Gutachters umgeht. Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Sportausschusses und NADA-Aufsichtsratsmitglied:
"Ich könnte mir schon vorstellen, dass es eine normale Vorgehensweise wäre, wenn man die Welt-Anti-Doping-Agentur zumindest von einer möglichen abweichenden Stellungnahme des eigenen Gutachters informiert. Alles andere würde aus meiner persönlichen Sicht jedenfalls keinen wirklichen Sinn machen. Wenn ich das nicht tue, dann muss ich kein Gutachten in Auftrag geben."