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Olympische Sommerspiele
#Rio2016 bleibt offiziellen Sponsoren vorbehalten

In gut einer Woche starten die Olympischen Sommerspiele in Rio. Erfahrungsgemäß wird das Sportmegaevent in den gängigen Social-Media-Netzwerken eine wichtige Rolle spielen. Doch nicht alle dürfen mit dem Hashtag #Rio2016 twittern und werben.

Von Paula Rösler |
    Schild mit Logo der Olympischen Spiele 2016 und Paralympische Spiele am Maracana-Stadion in Rio de Janeiro, Brasilien.
    Schild mit Logo der Olympischen Spiele 2016 und Paralympische Spiele am Maracana-Stadion in Rio de Janeiro, Brasilien. (picture alliance / dpa - Michael Kappeler)
    Schon jetzt twittern Medien, Fans und Athleten rund ums Thema Olympia. Der Hashtag #Rio2016 hat gute Chancen im Laufe der Spiele die Twitter-Trendlisten anzuführen.
    Aber nicht Jeder darf sich nach Belieben anschließen. Firmen, die Athleten sponsern, nicht aber offizielle Partner von Olympia sind, müssen ihre Tweets sorgfältig durchdenken. Der Grund: Es handelt sich bei dem Hashtag #Rio2016 um eine geschützte Marke. Darauf machte das IOC laut verschiedenen US-Medien etliche Privatsponsoren von Olympioniken aufmerksam.
    Auch der DOSB teilte auf Twitter einen Leitfaden, in dem die Richtlinien für Nicht-Sponsoren festgeschrieben sind. Unternehmen, die Athleten ausstatten, müssen demnach strenge Voraussetzungen beachten, wenn sie mit den von ihnen gesponserten Sportlern werben oder diese in ihre Aktivitäten auf Facebook, Twitter oder Instagram einbinden wollen.
    Schon während der Fußball Europameisterschaft machte die UEFA auf ihre Markenrechte aufmerksam. Damals ließ der Hashtag #EURO2016 Twitter heiß laufen. Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke erläuterte in diesem Zusammenhang auf seinem Blog, dass es auf die Nutzung des Begriffs ankomme. Beispielsweise erfülle der Tweet "Wir schauen heute mit unseren Mitarbeitern die EURO2016" eine rein kommunikative Funktion und sei deshalb legitim. Ein "EURO2016 Gewinnspiel" hingegen diene einem wirtschaftlichen Zweck und sei mit dem Markenrecht nicht vereinbar. Das bedeutet auch, nicht kommerziell agierende Privatpersonen, die denn Hashtag in ihren Tweets verwenden, dürfen das selbstverständlich tun.
    Das IOC stößt derweil mit seiner Hashtag-Regelung in der Twitter-Gemeinde auf Hohn: