Oberstes Gericht
Oppositionspartei in Russland von Parlamentswahl ausgeschlossen

Russlands Oberstes Gericht hat die Oppositionspartei Jabloko von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen.

    Nikolai Rybakow, Vorsitzender der Partei Jabloko, steht nach einer Anhörung zu einer Klage, mit der der Partei die Teilnahme an den bevorstehenden Parlamentswahlen untersagt werden soll, vor dem Obersten Gerichtshof Russlands in Moskau.
    Die russische Oppositionspartei Jabloko wird von der Parlamentswahl ausgeschlossen (im Bild: Nikolai Rybakow, Vorsitzender der Partei Jabloko). (Pavel Bednyakov / AP / dpa / Pavel Bednyakov)
    Der Richter in Moskau begründete sein Urteil gegen die Anti-Kriegs-Partei mit angeblichen zahlreichen Verstößen gegen die russische Wahlgesetzgebung. Jabloko-Chef Rybakow sagte in seinem Schlusswort, seine Partei habe keine Rechtsverstöße begangen. Vor dem Gericht versammelten sich Hunderte Unterstützer der Partei, die als einzige offen eine Beendigung des russischen Kriegs gegen die Ukraine fordert.
    Die landesweite Parlamentswahl und die Kommunalwahlen sind vom 18. bis 20. September angesetzt. Zugelassen zur Duma-Wahl waren bisher elf Parteien. Derzeit sind fünf Kräfte im Parlament vertreten.
    Diese Nachricht wurde am 10.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.