Auf dem Musterbeispiel internationaler Weltraumzusammenarbeit ist es vergleichsweise übersichtlich: An Bord der Internationalen Raumstation ISS regeln bilaterale Verträge zwischen den USA und den anderen beteiligten Staaten, welches nationale Recht wo, in welchem Fall und auf welche Person anzuwenden ist. Insofern war die Tour des US-Weltraumtouristen Dennis Tito rechtlich völlig einwandfrei. Doch der Teufel steckt im Detail, auch auf der ISS: "Die Unklarheiten an Brod sind sicher im Bereich der Abgrenzung von kommerziellen und wissenschaftlichen Aktivitäten, was Schutz- und Patentrechte, Haftung oder den Know-how-Transfer angeht", erklärt etwa Wilhelm Stoffel vom Kölner Uni-Institut. Hier wird wohl erst das praktische Nebeneinander verschiedener Staatsangehörigen und von privater, staatlicher und akademischer Forschung endgültige Klärung bringen.
Noch komplizierter ist es aber im freien Weltraum, der grundsätzlich für jeden zugänglich ist. Allerdings haben sich die meisten Staaten in den internationalen Weltraumstaatsverträgen dazu verpflichtet, jedes Startvorhaben durch ein bestimmtes Genehmigungsverfahren zu prüfen. Allerdings ist das bislang eine eher theoretische Selbstverpflichtung, denn in den meisten Nationen, Deutschland eingeschlossen, gibt es keinerlei Regeln für diese Verfahren - und somit auch keine Verfahren. Immerhin laufen derzeit wissenschaftliche Untersuchungen, die in ein Weltraumrecht münden sollen, in dem diese Fragen geregelt werden. Und dieses Weltraumrecht soll zumindest in Europa möglichst einheitlich sein.
[Quelle: Guido Meyer]
Noch komplizierter ist es aber im freien Weltraum, der grundsätzlich für jeden zugänglich ist. Allerdings haben sich die meisten Staaten in den internationalen Weltraumstaatsverträgen dazu verpflichtet, jedes Startvorhaben durch ein bestimmtes Genehmigungsverfahren zu prüfen. Allerdings ist das bislang eine eher theoretische Selbstverpflichtung, denn in den meisten Nationen, Deutschland eingeschlossen, gibt es keinerlei Regeln für diese Verfahren - und somit auch keine Verfahren. Immerhin laufen derzeit wissenschaftliche Untersuchungen, die in ein Weltraumrecht münden sollen, in dem diese Fragen geregelt werden. Und dieses Weltraumrecht soll zumindest in Europa möglichst einheitlich sein.
[Quelle: Guido Meyer]