
Wer in den zurückliegenden zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse seiner Krankenkasse eingezahlt hat, kann daraus Leistungen beanspruchen. Diese haben sich mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen (PSG I, II und III) seit 2015 nach und nach verbessert. Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände und auch private Unternehmen bieten Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige an. Es ist allerdings nicht leicht, herauszufinden, welche Angebote im Einzelfall infrage kommen.
Muss ein Pflegegrad beantragt werden, und wie geht das? Welche Unterstützungsangebote gibt es am Ort? Wer bezahlt was? Wer kümmert sich um individuelle Probleme von Pflegeheim-Bewohnern; zum Beispiel, wenn die Zahnprothese rutscht? Ihre und unsere Fragen diskutiert Susanne Kuhlmann mit Expertinnen und Experten.
Studiogäste:
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• Katrin Markus, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
www.bagso.de
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• Prof. Christiane Knecht, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
www.evh-bochum.de/startseite.html
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• Gabriele Linster, Samtgemeinde Bersenbrück
www.bersenbrueck.de
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• Christiane Grote, Leiterin Gruppe Gesundheits- und Pflegemarkt
www.verbraucherzentrale.nrw/
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Hörerfragen sind wie immer willkommen.
Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64
Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
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