Jörg Biesler: In Duisburg wird über die Verwendung der Studiengebühren des Sommersemesters beraten, die Universität Köln hat gerade als erste Hochschule Zahlen veröffentlicht, die Auskunft geben darüber, wie die Gebühren im vergangenen Wintersemester verwendet wurden. Es ist noch ein verhältnismäßig kleiner Betrag, der da verteilt wurde, weil nur Erstsemester zahlen mussten. Und finanziert wurden Tutorien, Abschriften von Vorlesungen, außerdem gab es Geld für Bibliothek und die Studienberatung. Ich habe kurz vor der Sendung mit dem Wissenschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, mit Andreas Pinkwart gesprochen, und ihn gefragt, ob diese Verwendung der Mittel ungefähr dem entspricht, was er sich im Gesetzgebungsverfahren vorgestellt hat.
Andreas Pinkwart: Sie müssen ja sehen, dass wir es mit dem ersten Semester jetzt zu tun hatten, in dem "nur" - in Anführungszeichen - die Erstsemester einen Beitrag gezahlt haben. Das heißt, das Aufkommen war noch vergleichsweise niedrig, und es konnte insoweit eben nur ein erster Einstieg in die Verbesserung von Studium und Lehre genommen werden. Und bezogen auf diese Möglichkeiten halte ich die von Ihnen genannten Maßnahmen für absolut geeignet, um die Bedingungen gerade auch für die Erststudierenden von Anfang an besser zu machen.
Biesler: Wir haben gerade aus Duisburg gehört, wo man sich eigentlich auf einen ganz guten Weg geeinigt hat, vonseiten des Rektorats und der Studierenden, dass es aber doch auch noch immer einige Streitpunkte gibt. Zum Beispiel finden die Studierenden nicht gut, dass die Kommission ja nur beratend tätig werden kann. Also die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft anschließend das Rektorat, und zwar ohne gebunden zu sein an das, was die Kommission empfohlen hat.
Pinkwart: Nun, es muss ja klare Verantwortlichkeiten geben. Und letztendlich verantwortlich ist die Hochschulleitung für die Mittelverwendung. Sie hat dafür dann eben auch dem Gesetzgeber gegenüber sich zu verantworten, also uns als Rechtsaufsicht gegenüber wie auch dem Landesrechnungshof. Zum Zweiten haben wir ja zusätzlich mit unserer Geld-zurück-Garantie das Instrument der Schiedskommission geschaffen, in dem Studierende und Hochschulleitung hälftig vertreten sind. Wenn also das, was letztendlich an Verbesserung von Studium und Lehre umgesetzt wird, aus Sicht der Studierenden nicht hinreichend ist, um die Bedingungen konkret zu verbessern, haben sie ja eine weitere Möglichkeit, auf entsprechende Nachbesserung hinzuwirken respektive auf die Rückzahlung der Studienbeiträge. Insofern wird ja das, was die Hochschulleitung letztendlich entscheidet, noch mal durch die Studierenden auch kontrolliert.
Biesler: Sie haben es gerade gesagt, Lehre und Studium sollen durch die Studiengebühren verbessert werden. Wird es nicht ständig Auseinandersetzungen geben jetzt der verschiedenen Gruppen in der Hochschule über die Vergabe der Mittel?
Pinkwart: Das sehe ich nicht so. Ich denke, dass muss sich jetzt einspielen. Man muss ein Gespür dafür auch entwickeln, was man sinnvollerweise tun kann. Zum Beispiel haben auch Studierende von sich aus vorgeschlagen, dass man die Bedingungen im Hörsaal an der einen oder anderen Stelle verbessern sollte, um konkret das Studium auch zu unterstützen. Dann haben wir gesagt, wenn bis zu zehn Prozent der Studienbeitragseinnahmen pro Jahr auch dieserlei Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden, ist das durchaus auch in Ordnung und mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Das heißt, da haben wir schon eine gewisse Orientierung auch aus der Praxis heraus entwickeln können. Und zum anderen ist es so, dass wir natürlich hier auch Innovationen brauchen. Wir müssen immer wieder ständig neu sehen, dass Mittel auch gefunden werden, die zusätzlich zur Grundausstattung, die die Hochschulen ja vom Staat bekommen, tatsächlich geeignet sein kann, mit den zusätzlichen Mitteln auch einen zusätzlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung zu leisten.
Biesler: Letzte Frage noch mal rückblickend auf den Februar, da wurde ja Kritik laut zum Beispiel am Gebaren der Uni in Dortmund und der RWTH in Aachen, die Studiengebühren sozusagen gesetzeswidrig verwendet hätten, nämlich nicht für Lehre und Studium, sondern unter anderem zur Produktion einer Imagebroschüre. Da haben Sie gesagt, da wollen Sie noch mal ganz genau nachgucken und ganz genau prüfen, ob die Mittel da auch richtig verwendet worden sind. Was hat die Prüfung da ergeben?
Pinkwart: Die Prüfung hat in beiden Fällen ergeben, dass die Mittel gar nicht für dieserlei Zwecke verausgabt worden sind, sondern die Hochschulleitungen haben Vorschläge, die zum Teil mit den Studierenden gemeinsam erarbeitet worden sind, nicht genehmigt und haben gesagt, das entspricht nicht den gesetzlichen Bedingungen. Deshalb sind die Vorschläge in der Form nicht realisiert worden. Es ist wichtig nach meinem Eindruck, dass wir frühzeitig Informationen bekommen, dass möglicherweise etwas nicht sachgerecht verwendet werden könnte, aber man muss auf der anderen Seite genauso Vertrauen auch haben in die letztendlich Verantwortlichen, dass sie ein sicheres Gespür auch dafür entwickeln, was geht und was nicht geht. Und in beiden Fällen hat sich gezeigt, dass die Hochschulleitung genau dieses sichere Gespür auch hat.
Andreas Pinkwart: Sie müssen ja sehen, dass wir es mit dem ersten Semester jetzt zu tun hatten, in dem "nur" - in Anführungszeichen - die Erstsemester einen Beitrag gezahlt haben. Das heißt, das Aufkommen war noch vergleichsweise niedrig, und es konnte insoweit eben nur ein erster Einstieg in die Verbesserung von Studium und Lehre genommen werden. Und bezogen auf diese Möglichkeiten halte ich die von Ihnen genannten Maßnahmen für absolut geeignet, um die Bedingungen gerade auch für die Erststudierenden von Anfang an besser zu machen.
Biesler: Wir haben gerade aus Duisburg gehört, wo man sich eigentlich auf einen ganz guten Weg geeinigt hat, vonseiten des Rektorats und der Studierenden, dass es aber doch auch noch immer einige Streitpunkte gibt. Zum Beispiel finden die Studierenden nicht gut, dass die Kommission ja nur beratend tätig werden kann. Also die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft anschließend das Rektorat, und zwar ohne gebunden zu sein an das, was die Kommission empfohlen hat.
Pinkwart: Nun, es muss ja klare Verantwortlichkeiten geben. Und letztendlich verantwortlich ist die Hochschulleitung für die Mittelverwendung. Sie hat dafür dann eben auch dem Gesetzgeber gegenüber sich zu verantworten, also uns als Rechtsaufsicht gegenüber wie auch dem Landesrechnungshof. Zum Zweiten haben wir ja zusätzlich mit unserer Geld-zurück-Garantie das Instrument der Schiedskommission geschaffen, in dem Studierende und Hochschulleitung hälftig vertreten sind. Wenn also das, was letztendlich an Verbesserung von Studium und Lehre umgesetzt wird, aus Sicht der Studierenden nicht hinreichend ist, um die Bedingungen konkret zu verbessern, haben sie ja eine weitere Möglichkeit, auf entsprechende Nachbesserung hinzuwirken respektive auf die Rückzahlung der Studienbeiträge. Insofern wird ja das, was die Hochschulleitung letztendlich entscheidet, noch mal durch die Studierenden auch kontrolliert.
Biesler: Sie haben es gerade gesagt, Lehre und Studium sollen durch die Studiengebühren verbessert werden. Wird es nicht ständig Auseinandersetzungen geben jetzt der verschiedenen Gruppen in der Hochschule über die Vergabe der Mittel?
Pinkwart: Das sehe ich nicht so. Ich denke, dass muss sich jetzt einspielen. Man muss ein Gespür dafür auch entwickeln, was man sinnvollerweise tun kann. Zum Beispiel haben auch Studierende von sich aus vorgeschlagen, dass man die Bedingungen im Hörsaal an der einen oder anderen Stelle verbessern sollte, um konkret das Studium auch zu unterstützen. Dann haben wir gesagt, wenn bis zu zehn Prozent der Studienbeitragseinnahmen pro Jahr auch dieserlei Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden, ist das durchaus auch in Ordnung und mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Das heißt, da haben wir schon eine gewisse Orientierung auch aus der Praxis heraus entwickeln können. Und zum anderen ist es so, dass wir natürlich hier auch Innovationen brauchen. Wir müssen immer wieder ständig neu sehen, dass Mittel auch gefunden werden, die zusätzlich zur Grundausstattung, die die Hochschulen ja vom Staat bekommen, tatsächlich geeignet sein kann, mit den zusätzlichen Mitteln auch einen zusätzlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung zu leisten.
Biesler: Letzte Frage noch mal rückblickend auf den Februar, da wurde ja Kritik laut zum Beispiel am Gebaren der Uni in Dortmund und der RWTH in Aachen, die Studiengebühren sozusagen gesetzeswidrig verwendet hätten, nämlich nicht für Lehre und Studium, sondern unter anderem zur Produktion einer Imagebroschüre. Da haben Sie gesagt, da wollen Sie noch mal ganz genau nachgucken und ganz genau prüfen, ob die Mittel da auch richtig verwendet worden sind. Was hat die Prüfung da ergeben?
Pinkwart: Die Prüfung hat in beiden Fällen ergeben, dass die Mittel gar nicht für dieserlei Zwecke verausgabt worden sind, sondern die Hochschulleitungen haben Vorschläge, die zum Teil mit den Studierenden gemeinsam erarbeitet worden sind, nicht genehmigt und haben gesagt, das entspricht nicht den gesetzlichen Bedingungen. Deshalb sind die Vorschläge in der Form nicht realisiert worden. Es ist wichtig nach meinem Eindruck, dass wir frühzeitig Informationen bekommen, dass möglicherweise etwas nicht sachgerecht verwendet werden könnte, aber man muss auf der anderen Seite genauso Vertrauen auch haben in die letztendlich Verantwortlichen, dass sie ein sicheres Gespür auch dafür entwickeln, was geht und was nicht geht. Und in beiden Fällen hat sich gezeigt, dass die Hochschulleitung genau dieses sichere Gespür auch hat.