Kaum ist das Wetter ein bisschen besser und der Sommer zumindest halbwegs erkennbar geworden, da macht sich die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bei Schülerinnen und Schülern unbeliebt. Die Liberalen fordern nämlich die Abschaffung der Hitzefrei-Regelung, weil das für unnötigen Unterrichtsausfall sorge. Falls es in den Klassenzimmern wirklich zu heiß sein sollte, könne die Schule den Unterricht ins Freie verlagern oder, so wörtlich, "Exkursionen mit Lerncharakter ansetzen". Die bildungspolitische Sprecherin der Berliner FDP nannte als Beispiel Ausflüge in Museen oder Parks. Der Berliner Landeselternausschuss will sich dem parlamentarischen Antrag nicht anschließen, forderte die Eltern allerdings auf, genau darauf zu achten, ob das Hitzefrei im jeweiligen Einzelfall auch wirklich gerechtfertigt sei oder ob die Schule allzu voreilig auf Unterricht verzichte.
Um Unterrichtsausfall ganz anderer Art geht es im nordrhein-westfälischen Örtchen Salzkotten in der Nähe von Paderborn. Dort konnte nämlich an einer Grundschule der Sachunterricht in der vierten Klasse zum Thema Sexualkunde nicht stattfinden - und zwar, weil sieben strenggläubige Baptisten-Eltern in die Klasse eingedrungen waren. Um zu verhindern, dass die Schüler sich mit sexualkundlichen Themen beschäftigen, hielten die Eltern ihre Kinder auf dem Flur umklammert und beteten laut für die Seelen der anderen. In der boykottierten Stunde sollte es allerdings nur generell um das Rollenverständnis von Männern und Frauen im Alltag gehen. Seither fehlen die betroffenen Kinder unentschuldigt im Unterricht, und das Schulamt überlegt, ob es Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten soll. Inwieweit der Vorfall im Zusammenhang mit anderen Baptisten-Eltern steht, die im Kreis Paderborn ihre Kinder schon seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr zur Schule schicken, ist noch unklar.
Nicht für Unterrichtsausfall, wohl aber für eine andere Verteilung des Unterrichts setzen sich Eltern ein, die am Dienstag in Bayern ein Volksbegehren starteten. Sie wenden sich nämlich gegen die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre, wie sie vom bayerischen Schulministerium seit dem laufenden Schuljahr umgesetzt wurde. Der schnelle Weg in zwölf Jahren zum Abitur sei nur mit einem unangemessen hohen Lerntempo zu bewältigen, außerdem müssten die Schüler bis zu 36 Stunden pro Woche im Unterricht sitzen und hätten damit zum Teil Arbeitstage, die länger als die ihrer Eltern sind, sagen die Initiatoren. Das Volksbegehren soll für die Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit in Bayern sorgen. Um erfolgreich zu sein, müssen bis zum 27. Juni gut 900 000 Wählerinnen und Wähler unterschreiben, dann wird das Volksbegehren zur Abstimmung dem Landtag vorgelegt. Lehnt der den vorgeschlagenen Gesetzentwurf ab, muss darüber per Volksentscheid abgestimmt werden. Lehrer- und Elternverbände unterstützen das Volksbegehren bisher nicht.
Zum Schluss noch eine Meldung aus Hessen. Dort ist zum Jahresanfang das neue Lehrerbildungsgesetz des Landes in Kraft getreten. Für Studienanfänger, die ab dem kommenden Wintersemester ein Lehramtsstudium absolvieren, bedeutet das, dass sie vor der ersten Vorlesung ein Pflichtpraktikum in einer Schule oder in einer anderen pädagogischen Einrichtung absolvieren müssen. Und um diese Praktikumsplätze müssen sich die Studienanfänger derzeit kümmern. Die neue Vorschrift stößt in Hessen auf ein geteiltes Echo: Kritiker monieren, das Praktikum sei zu kurz und deshalb sinnlos, zumal es für Abiturientinnen und Abiturienten nur eine vierwöchige Verlängerung ihrer Schulzeit bedeute. Befürworter argumentieren dagegen, dass es gar nicht genug verpflichtende praktische Erfahrungen für angehende Lehrerinnen und Lehrer geben könne. Denn das Studium ist in der Regel doch ziemlich weit entfernt vom nervenaufreibenden Alltag in den Klassenzimmern. Und so gesehen ist ein vierwöchiges Einstiegspraktikum tatsächlich besser als gar nichts.
Über Neuerungen in der Lehrerausbildung in Hessen informiert ein Flyer, den das Zentrum für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsforschung (ZLF) der Universität herausgegeben hat. Erhältlich ist er auch im Internet.
Um Unterrichtsausfall ganz anderer Art geht es im nordrhein-westfälischen Örtchen Salzkotten in der Nähe von Paderborn. Dort konnte nämlich an einer Grundschule der Sachunterricht in der vierten Klasse zum Thema Sexualkunde nicht stattfinden - und zwar, weil sieben strenggläubige Baptisten-Eltern in die Klasse eingedrungen waren. Um zu verhindern, dass die Schüler sich mit sexualkundlichen Themen beschäftigen, hielten die Eltern ihre Kinder auf dem Flur umklammert und beteten laut für die Seelen der anderen. In der boykottierten Stunde sollte es allerdings nur generell um das Rollenverständnis von Männern und Frauen im Alltag gehen. Seither fehlen die betroffenen Kinder unentschuldigt im Unterricht, und das Schulamt überlegt, ob es Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten soll. Inwieweit der Vorfall im Zusammenhang mit anderen Baptisten-Eltern steht, die im Kreis Paderborn ihre Kinder schon seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr zur Schule schicken, ist noch unklar.
Nicht für Unterrichtsausfall, wohl aber für eine andere Verteilung des Unterrichts setzen sich Eltern ein, die am Dienstag in Bayern ein Volksbegehren starteten. Sie wenden sich nämlich gegen die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre, wie sie vom bayerischen Schulministerium seit dem laufenden Schuljahr umgesetzt wurde. Der schnelle Weg in zwölf Jahren zum Abitur sei nur mit einem unangemessen hohen Lerntempo zu bewältigen, außerdem müssten die Schüler bis zu 36 Stunden pro Woche im Unterricht sitzen und hätten damit zum Teil Arbeitstage, die länger als die ihrer Eltern sind, sagen die Initiatoren. Das Volksbegehren soll für die Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit in Bayern sorgen. Um erfolgreich zu sein, müssen bis zum 27. Juni gut 900 000 Wählerinnen und Wähler unterschreiben, dann wird das Volksbegehren zur Abstimmung dem Landtag vorgelegt. Lehnt der den vorgeschlagenen Gesetzentwurf ab, muss darüber per Volksentscheid abgestimmt werden. Lehrer- und Elternverbände unterstützen das Volksbegehren bisher nicht.
Zum Schluss noch eine Meldung aus Hessen. Dort ist zum Jahresanfang das neue Lehrerbildungsgesetz des Landes in Kraft getreten. Für Studienanfänger, die ab dem kommenden Wintersemester ein Lehramtsstudium absolvieren, bedeutet das, dass sie vor der ersten Vorlesung ein Pflichtpraktikum in einer Schule oder in einer anderen pädagogischen Einrichtung absolvieren müssen. Und um diese Praktikumsplätze müssen sich die Studienanfänger derzeit kümmern. Die neue Vorschrift stößt in Hessen auf ein geteiltes Echo: Kritiker monieren, das Praktikum sei zu kurz und deshalb sinnlos, zumal es für Abiturientinnen und Abiturienten nur eine vierwöchige Verlängerung ihrer Schulzeit bedeute. Befürworter argumentieren dagegen, dass es gar nicht genug verpflichtende praktische Erfahrungen für angehende Lehrerinnen und Lehrer geben könne. Denn das Studium ist in der Regel doch ziemlich weit entfernt vom nervenaufreibenden Alltag in den Klassenzimmern. Und so gesehen ist ein vierwöchiges Einstiegspraktikum tatsächlich besser als gar nichts.
Über Neuerungen in der Lehrerausbildung in Hessen informiert ein Flyer, den das Zentrum für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsforschung (ZLF) der Universität herausgegeben hat. Erhältlich ist er auch im Internet.