Europäischer Gerichtshof
Polen muss in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

Ein EU-Land muss eine Ehe anerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde, auch wenn es sich um gleichgeschlechtliche Eheleute handelt.

    Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
    Der Europäische Gerichtshof (picture alliance / dpa / Thomas Frey)
    Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Zur Begründung hieß es, Ehepaare hätten das Recht, sich in den EU-Ländern frei zu bewegen und aufzuhalten und ein normales Familienleben zu führen. Ihre Ehe nicht anzuerkennen, verstoße gegen EU-Recht. Dies bedeute jedoch nicht, dass alle EU-Länder in ihrem nationalen Recht die Ehe für alle einführen müssen, betonte die Richter. Geklagt hatten zwei Männer, die in Deutschland geheiratet hatten und nach Polen ziehen wollten. Die Behörden hatten die Anerkennung der Ehe verweigert.
    (AZ. C-713/23)
    Diese Nachricht wurde am 25.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.