
Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Zur Begründung hieß es, Ehepaare hätten das Recht, sich in den EU-Ländern frei zu bewegen und aufzuhalten und ein normales Familienleben zu führen. Ihre Ehe nicht anzuerkennen, verstoße gegen EU-Recht. Dies bedeute jedoch nicht, dass alle EU-Länder in ihrem nationalen Recht die Ehe für alle einführen müssen, betonte die Richter. Geklagt hatten zwei Männer, die in Deutschland geheiratet hatten und nach Polen ziehen wollten. Die Behörden hatten die Anerkennung der Ehe verweigert.
(AZ. C-713/23)
Diese Nachricht wurde am 25.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
