
Es müsse geklärt werden, ob das BSW vielleicht doch fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht habe, schreiben beide in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine". Angesichts des knappen Ausgangs und "vieler Ungereimtheiten" sei eine bundesweite Überprüfung im Sinne des Vertrauens in den Verfassungsstaat notwendig. Sollte sich das Scheitern des BSW bestätigen, gebe es keinen Raum für Verschwörungsmythen mehr. Im anderen Fall zöge die Wagenknecht-Partei in den Bundestag ein und die schwarz-rote Koalition verlöre ihre Mehrheit.
Jesse und Wagschal kritisieren, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft verharrten hier in merkwürdigem Schweigen. Laut dem endgültigen Ergebnis kommt das BSW auf 4,98 Prozent. Es fehlen etwa 9.500 Stimmen, um in das Parlament einzuziehen. Das BSW macht Fehler bei ungültigen Stimmen geltend und Verwechslungen mit einer Splitterpartei namens Bündnis Deutschland.
Sechseinhalb Monate nach der Wahl Ende Februar hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags in dieser Sache noch nicht entschieden. Erst danach könnte sich das BSW an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Diese Nachricht wurde am 09.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.