Kündigungsstreit mit Universität Bonn
Politologin Ulrike Guérot scheitert auch in zweiter Instanz vor Gericht

Die Politologin Ulrike Guérot ist mit ihrer Klage gegen die Kündigung durch die Universität Bonn auch in zweiter Instanz gescheitert.

    Eine Frau mit roten Haaren hält ein Kärtchen in der Hand.
    Die Politologin Ulrike Guérot blieb mit ihrem juristischen Vorgehen gegen ihre Kündigung erfolglos. (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Das Landesarbeitsgericht Köln wies ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurück. Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter das nicht ordnungsgemäße Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität.
    Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte diese, doch das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage ab. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Das Landesarbeitsgericht kam nun in zweiter Instanz ebenfalls zu dem Urteil, dass die Kündigung wirksam sei. Revision wurde nicht zugelassen. Guérot teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, sie halte das Urteil sowohl juristisch als auch politisch für fragwürdig.
    Guérot hatte während der Corona-Pandemie mit Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg.
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.