
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Roßkopf, sagte der "Bild", man werde jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen mit Ausnahme von Schwangeren, Kranken und unbegleiteten Minderjährigen. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Teggatz, sagte, die Weisung schreibe Zurückweisungen zwingend vor. Die Bundespolizei könne so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheide. Roßkopf betonte allerdings, sollten Gerichte später ein rechtswidriges Vorgehen feststellen, liege die Verantwortung alleine beim Innenministerium. Die Gewerkschaften widersprachen auch der Aussage von Bundeskanzler Merz, wonach Deutschland die Grenzen in etwa so kontrolliere wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr. Damals waren keine Asylsuchenden zurückgewiesen worden. Aus Sicht von Kritikern sind die Zurückweisungen vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar.
Diese Nachricht wurde am 10.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.