Ein Streitpunkt: die angestrebte friedliche Koexistenz zwischen Bauern, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden und denen, die gentechnikfrei anbauen möchten. Paragraf 16 des Gentechnik-Gesetzes verlangt deshalb unter anderem Mindestabstände zwischen den Äckern, die ein Auskreuzen von Gen-Saaten über den Pollenflug verhindern sollen. Doch sind diese Mindestabstände überhaupt ausreichend?
Wie realistisch ist die Vorstellung, man könnte die Agrarlandschaft so aufteilen, dass sich verschiedene Bewirtschaftungsmethoden nie in die Quere kommen - dass Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, so genannte GVO-Pollen nicht von ihrem Acker auch zum Nachbarn wandern? In einer kleinräumigen Agrarstruktur dürfte das wohl eine Illusion sein, meint Frieder Hofmann vom Ökologie-Büro in Bremen, das im Rahmen des GVO-Umweltmonitoring Pollenmessungen vornimmt.
Die derzeitigen Regelungen die da vorgesehen werden - über Abstandsregelungen zum Beispiel - die sind ungenügend. Das wissen wir aus Erfahrung, dass die Pollen zum Beispiel sich über größere Distanzen verbreiten, je nachdem wie die Windverhältnisse in der Gegend sind. Wir finden zum Beispiel Maispollen überall in Deutschland in Pollenfallen, also auch weit entfernt von den eigentlichen Feldern. Der Grund ist einfach darin zu sehen, dass zum Beispiel Raps oder auch Mais enorme Mengen an Pollen freisetzt, die eben auch bis in die Städte reinkommen und durchaus - was jeder Allergiker weiß - auch noch Wirkungen hervorrufen können.
Weht nur ein Prozent der Pollen eines ein Hektar großen Maisfeldes hinüber zum Nachbarfeld, dann sind das immerhin etwa 15 Milliarden Pollen. Wenn warme Aufwinde im Sommer diese Pollen in höhere Luftschichten transportieren, wandern sie sogar weiter. Britischen Studien zufolge können es über 800 Kilometer sein - gerechnet nur für die Zeitspanne, in der ein Pollen befruchtungsfähig ist.
Maispollen werden über den Wind verbreitet. Raps und vor allem Obstbäume werden durch Bienen bestäubt. Deren Sammel- und Wanderungsverhalten ist gut erforscht, aber ebenso wenig zu bestimmen wie der Wind. Werner von der Ohe, Direktor des Bieneninstitutes in Celle:
Im Gegensatz zu Kühen auf der Weide, die durch einen Zaun zu begrenzen sind, fliegen eben die Bienen nicht durch den Menschen kontrolliert. In dem klassischen nahen Umfeld mit 1,5 Kilometern Radius cirka bewegen sie sich, wenn sie genügend Trachtquellen dort finden, also genügend Nektar und Pollen angeboten wird durch Naturpflanzen oder eben durch Kulturpflanzen. Wenn für die Bienen das im Nahfeld nicht ausreicht, dann bewegen sie sich auch darüber hinaus. Dann können sie also ohne Weiteres über zwei, drei, vier Kilometer fliegen; vielleicht manchmal sogar noch weitere Distanzen überbrücken.
Bei einem Flugradius von 4 Kilometern um den Stock deckt die Biene eine Fläche von fast 50 Quadratkilometern ab. Innerhalb des Bienenstocks kommt es dann zum Austausch der Pollen, die sich im Haarkleid der Bienen verfangen haben, und schließlich ist Imkerei nicht immer an einen Ort gebunden, sondern Wanderimker ziehen mit ihren Völkern bisweilen durch ganz Deutschland.
Frieder Hofmann vom Ökologiebüro Bremen sieht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen alsbald einen allgemeinen Grundpegel von GVO in der gesamten Landschaft entstehen und nennt dafür ein Beispiel: Honig aus Kanada. Ganz gleich aus welcher regionalen Herkunft er stammt - auf der Suche nach gentechnisch veränderten Organismen sei Honig aus Kanada "immer ein Treffer".
Daran kann man ablesen, das die bis dato intendierte Regelung zur allgemeinen Freigabe - dass heißt dass jeder Landwirt dann selber entscheiden kann ob er das GVO anbaut oder nicht - dass eine solche allgemeine Freigabe praktisch eine Koexistenz unmöglich machen wird, über kurz oder lang.
Sein Fazit: Sollen Gen-Saaten und gentechnikfreie Landwirtschaft sich tatsächlich nicht in die Quere kommen, müssten große Gebiete ganz frei von Gen-Saaten gehalten werden. Das aber wäre dann die Trennung der Systeme und gerade keine Koexistenz.
Wie realistisch ist die Vorstellung, man könnte die Agrarlandschaft so aufteilen, dass sich verschiedene Bewirtschaftungsmethoden nie in die Quere kommen - dass Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, so genannte GVO-Pollen nicht von ihrem Acker auch zum Nachbarn wandern? In einer kleinräumigen Agrarstruktur dürfte das wohl eine Illusion sein, meint Frieder Hofmann vom Ökologie-Büro in Bremen, das im Rahmen des GVO-Umweltmonitoring Pollenmessungen vornimmt.
Die derzeitigen Regelungen die da vorgesehen werden - über Abstandsregelungen zum Beispiel - die sind ungenügend. Das wissen wir aus Erfahrung, dass die Pollen zum Beispiel sich über größere Distanzen verbreiten, je nachdem wie die Windverhältnisse in der Gegend sind. Wir finden zum Beispiel Maispollen überall in Deutschland in Pollenfallen, also auch weit entfernt von den eigentlichen Feldern. Der Grund ist einfach darin zu sehen, dass zum Beispiel Raps oder auch Mais enorme Mengen an Pollen freisetzt, die eben auch bis in die Städte reinkommen und durchaus - was jeder Allergiker weiß - auch noch Wirkungen hervorrufen können.
Weht nur ein Prozent der Pollen eines ein Hektar großen Maisfeldes hinüber zum Nachbarfeld, dann sind das immerhin etwa 15 Milliarden Pollen. Wenn warme Aufwinde im Sommer diese Pollen in höhere Luftschichten transportieren, wandern sie sogar weiter. Britischen Studien zufolge können es über 800 Kilometer sein - gerechnet nur für die Zeitspanne, in der ein Pollen befruchtungsfähig ist.
Maispollen werden über den Wind verbreitet. Raps und vor allem Obstbäume werden durch Bienen bestäubt. Deren Sammel- und Wanderungsverhalten ist gut erforscht, aber ebenso wenig zu bestimmen wie der Wind. Werner von der Ohe, Direktor des Bieneninstitutes in Celle:
Im Gegensatz zu Kühen auf der Weide, die durch einen Zaun zu begrenzen sind, fliegen eben die Bienen nicht durch den Menschen kontrolliert. In dem klassischen nahen Umfeld mit 1,5 Kilometern Radius cirka bewegen sie sich, wenn sie genügend Trachtquellen dort finden, also genügend Nektar und Pollen angeboten wird durch Naturpflanzen oder eben durch Kulturpflanzen. Wenn für die Bienen das im Nahfeld nicht ausreicht, dann bewegen sie sich auch darüber hinaus. Dann können sie also ohne Weiteres über zwei, drei, vier Kilometer fliegen; vielleicht manchmal sogar noch weitere Distanzen überbrücken.
Bei einem Flugradius von 4 Kilometern um den Stock deckt die Biene eine Fläche von fast 50 Quadratkilometern ab. Innerhalb des Bienenstocks kommt es dann zum Austausch der Pollen, die sich im Haarkleid der Bienen verfangen haben, und schließlich ist Imkerei nicht immer an einen Ort gebunden, sondern Wanderimker ziehen mit ihren Völkern bisweilen durch ganz Deutschland.
Frieder Hofmann vom Ökologiebüro Bremen sieht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen alsbald einen allgemeinen Grundpegel von GVO in der gesamten Landschaft entstehen und nennt dafür ein Beispiel: Honig aus Kanada. Ganz gleich aus welcher regionalen Herkunft er stammt - auf der Suche nach gentechnisch veränderten Organismen sei Honig aus Kanada "immer ein Treffer".
Daran kann man ablesen, das die bis dato intendierte Regelung zur allgemeinen Freigabe - dass heißt dass jeder Landwirt dann selber entscheiden kann ob er das GVO anbaut oder nicht - dass eine solche allgemeine Freigabe praktisch eine Koexistenz unmöglich machen wird, über kurz oder lang.
Sein Fazit: Sollen Gen-Saaten und gentechnikfreie Landwirtschaft sich tatsächlich nicht in die Quere kommen, müssten große Gebiete ganz frei von Gen-Saaten gehalten werden. Das aber wäre dann die Trennung der Systeme und gerade keine Koexistenz.