
In einem Interview mit den Zeitungen "La Croix" und "Libération" sagte er, unheilbar kranken Erwachsenen sollte diese unter strengen Auflagen ermöglicht werden. Eine Voraussetzung sei die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen. Dem Sterbewilligen soll nach den Aussagen von Macron ein tödlich wirkendes Medikament verordnet werden dürfen, das dieser entweder selbstständig oder mit Hilfe Dritter zu sich nimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im April zunächst dem Ministerrat vorgelegt werden.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. Im vergangenen Frühjahr hatte sich ein Bürgerkonvent mit deutlicher Mehrheit für die aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Macron hatte sich daraufhin mit Vertretern von Medizin, Ethik und Religionen getroffen.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.