Sonntag, 19. Mai 2024

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Vor Ende aller Masken-Vorgaben
Praxen und Kliniken können Hausrecht festlegen

In Praxen und Krankenhäusern könnten auch nach dem bevorstehenden Ende der staatlichen Corona-Vorgaben Maskenregeln in Einzelfällen bestehen bleiben.

06.04.2023
    Zwei Personen, die ihre Masken in der Hand baumeln lassen.
    Symbolbild zum Thema Masken in Zeiten nach der Pandemie (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)
    Die Ärzte und Kliniken könnten im Sinne ihres Hausrechts auch weiterhin das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend festlegen, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Gassen, der Deutschen Presse-Agentur. Unabhängig davon könne auch jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen. Es sei aber gut, dass es bald keine automatische Pflicht mehr gebe und das Prinzip Eigenverantwortung wieder gelte. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaf, Gaß, sagte, die Kliniken würden über erforderliche Maßnahmen künftig individuell je nach Bereich, Situation und Patienten-Klientel entscheiden.
    Nach drei Jahren enden über Ostern auch die letzten bundesweiten Pandemie-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz. Ab Samstag gilt dann auch keine Maskenpflicht mehr für Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen.
    Diese Nachricht wurde am 06.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.