Verstöße gegen Pressekodex
Presserat rügt Diskriminierung und Rassismus in Medien

Der Pressekodex verbietet deutschen Redaktionen rassistische und diskriminierende Berichterstattung. Immer wieder verstoßen Medien aber gegen diesen Grundsatz. Der Deutsche Presserat hat nun einige von ihnen dafür gerügt.

    Das Türschild des Presserates am Hauptsitz in Berlin.
    Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland (imago / Steinach / Sascha Steinach)
    Wie das Gremium mitteilte, erhielten der "Südkurier" und die "Augsburger Allgemeine" eine Rüge wegen einer Aussage in einem Bericht, die implizierte, dass schwarze Menschen und Menschen mit arabischem oder asiatischem Aussehen keine Deutschen sein können. Die beiden Blätter hatten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung mit dem Satz berichtet, junge deutsche Männer würden sich im Vergleich "deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen".
    Gerügt wurde auch das Magazin "Focus", weil die Redaktion sich eine diskriminierende Behauptung einer Touristin zu eigen gemacht habe, die der Türkei eine "weitverbreitete betrügerische Kultur" unterstellt hatte, nachdem sie im Urlaub nach eigener Aussage bestohlen worden sei. Damit habe die Redaktion gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch die "Berliner Zeitung" erhielt eine Rüge wegen der Diskriminierung von Migranten unter Nennung falscher Tatsachen in einem Gastkommentar.

    Pressekodex gilt auch für Leserbriefe

    Die "Schweriner Volkszeitung" wurde vom Presserat gerügt, weil die Redaktion einen Leserbrief veröffentlicht hatte, in dem die Forderung enthalten war, wenn jemand "Juden und Farbige" ablehne, habe die Gesellschaft das hinzunehmen. Dem Pressekodex zufolge müssen Redaktionen die publizistischen Grundsätze auch bei Leserbriefen beachten. Im vorliegenden Fall habe man es mit einem schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu tun.
    Das Internetportal "bild.de" erhielt mehrere Rügen. Mit einem Video über den Angriff eines Syrers in Bielefeld verstieß das Boulevardmedium vier Mal gegen den Pressekodex.
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.