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Presserat rügt erneut Verstöße gegen Sorgfaltspflicht und Opferschutz

Der Deutsche Presserat hat erneut zahlreiche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und den Operschutz beanstandet.

24.03.2023
    Ein Schild mit dem Schriftzug Deutscher Presserat, freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien.
    Das Logo des Deutschen Presserates. (imago/Becker&Bredel)
    Bei seiner jüngsten Sitzung sprach die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien 17 öffentliche Rügen, 32 Missbilligungen und 30 Hinweise aus. Wegen eines schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht wurde die Zeitung "Volksstimme" aus Magdeburg gerügt: Sie ließ einen Kläger über das eigene Gerichtsverfahren schreiben, obwohl mutmaßlich der Mitarbeiter selbst im Voraus auf den Interessenkonflikt hingewiesen hatte.
    "taz.de" wurde für die frühzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den erst später verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt. Die "Bild-Zeitung" und "bild.de" erhielten zahlreiche Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz.