
Das Landgericht München II stufte seine Selbstanzeige zu einem Schweizer Konto als ungültig ein. Das Gericht blieb mit seinem Urteil zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Seine Anwälte kündigten Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Hoeneß bleibt vorerst auf freiem Fuß. Der Haftbefehl werde in bestehender Form aufrechterhalten und bleibe außer Vollzug, so das Gericht.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung des Präsidenten des FC Bayern München beantragte dagegen die Einstellung des Verfahrens - oder eine Bewährungsstrafe für den Fall, dass das Gericht die Selbstanzeige von Hoeneß wegen Steuerhinterziehung aufgrund "formaler Fehler" als unwirksam ansehe.
Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses hatte sich diese Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro erhöht. Die Verteidigung erkannte diese Steuerschulden gestern an. Richter Rupert Heindl sagte bei der Urteilsbegründung, das Landgericht München gehe von einer Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus, weil zu der Summe von 27,2 Millionen Euro der Solidaritätszuschlag dazukomme.