
In dem Verfahren geht es um einen Link zu "Linksunten.Indymedia" in einem zwei Jahre alten Online-Artikel des Senders. Die Plattform war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden.
Die Staatsschutzkammer des Karlsruher Landgerichts hatte Anfang des Monats entschieden, der 38 Jahre alte Redakteur habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies bereits bei Prozessende darauf hin, dass Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden könne. Die Anklagebehörde hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro gefordert - also insgesamt 3.600 Euro.
Verteidigung reagiert gelassen auf Einlegung der Revision
Die Verteidigerin des Journalisten teilte nun auf Anfrage in Lörrach mit, sie sehe das Einlegen der Revision gelassen. Sie erwarte nicht, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg habe.
Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den nicht-kommerziellen Freiburger Sender rechtlich.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.