
Der Verwaltungsrat habe die Pflicht, finanziellen Schaden von den Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden, teilte die Geschäftsstelle des Gremiums in Berlin mit. Man wolle erreichen, dass Schlesinger für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und Zulagen persönlich haftbar gemacht werde.
Schlesinger hatte in dem Rechtsstreit mit dem Sender im Juli einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hatte ihr Anspruch auf ein Ruhegeld für einen Monat zugestanden. Zugleich wurde sie zur Rückerstattung falsch abgerechneter Reisekosten verurteilt. Schlesinger hatte ihr Amt als Intendantin 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung niedergelegt. Später wurde sie fristlos entlassen.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.