JVA Chemnitz
Rechtsextremistin Liebich soll Haftstrafe nach Änderung ihres Geschlechteintrags in Frauengefängnis antreten

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich soll ihre Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten.

    Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts.
    Die Rechtsextremistin Liebich soll ihre Haft im Frauengefängnis antreten. (Sebastian Willnow/dpa)
    Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.
    Nun hat die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen. Für die Entscheidung, ob Männer- oder Frauengefängnis, sei zunächst das eingetragene Geschlecht maßgeblich, erklärte ein Sprecher. Das weitere Vorgehen obliege der Gefängnisleitung nach einem Aufnahmegespräch.
    In Medienberichten wird Liebich vorgeworfen, mit der Änderung ihres Geschlechtseintrags vermutlich nur das neue Selbstbestimmungsgesetz lächerlich machen zu wollen. Sie selbst bemühte auch juristische Schritte gegen aus ihrer Sicht falsche Darstellungen ihrer Geschlechtsidentität.
    Diese Nachricht wurde am 19.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.